Lebenspartnerschaftsurkunde – Weitere Ausfertigungen beantragen
Bei der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft erhalten Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde. Sie können jederzeit weitere Ausfertigungen beantragen (z.B. für Rentenangelegenheiten, zur Änderung von Ausweispapieren).
Sie können die Urkunde online beantragen (siehe Onlineantrag und Formulare).
Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit einen PDF-Antrag (nicht barrierefrei) auszufüllen und dem Standesamt zu übermitteln.
Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält:
- die Vor- und Familiennamen der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen
- zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft und
- gemäß dem Eintrag im Lebenspartnerschaftsregister zum Zeitpunkt der Ausstellung der Urkunde
- Ort und Tag der Geburt
- die Religionszugehörigkeit, sofern sie sich aus dem Lebenspartnerschaftsregister ergibt und
- Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft
- bei aufgelöster Lebenspartnerschaft zusätzlich: Anlass und Zeitpunkt der Auflösung der Lebenspartnerschaft
Beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister
Neben der Lebenspartnerschaftsurkunde gibt es den beglaubigten Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister. Dieser ist
- eine Kopie des Eintrags des beim Standesamt geführten Lebenspartnerschaftsregisters beziehungsweise
- bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck davon.
Er enthält alle personenstandsrechtlichen Korrekturen und Änderungen die im Register vermerkt sind.
Onlineantrag & Formulare
Zuständigkeit
Abteilung Standesamt
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 52171
standesamt@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind folgende Personen, wenn sie über 16 Jahre alt sind:
- Lebenspartner und Lebenspartnerinnen,
- Vorfahren, beispielsweise Eltern und Großeltern,
- Nachfahren, beispielsweise Kinder, Enkel und Urenkel sowie
- sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (z.B. durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder einen vollstreckbaren Titel)
Ablauf
Zuständig ist das Standesamt Friedrichshafen, sofern Sie dort Ihre Lebensgemeinschaft bei uns oder im Landratsamt Bodenseekreis begründet haben.
Wie fordern Sie Ihre Urkunde an?
Bitte wählen Sie nur eine der unten genannten Anforderungsmöglichkeiten! Eine doppelte Anforderung (z.B. zuerst per Fax und dann eine zusätzliche Übersendung des gleichen Schreibens per Post) wird wie zwei einzelne Bestellungen abgearbeitet und führt zu doppelten Gebühren.
- Online: Sie können die Urkunde online beantragen (siehe Onlineantrag und Formulare).
Sie können so die Urkunde direkt online bezahlen, diese ist der schnellste Weg.
Die Online-Bestellung läuft wie folgt ab:- Sie bestellen die gewünschte/n Urkunde/n über den obigen Button online bei uns (hier erfolgt noch keine Zahlung).
- Die Bestellung geht bei uns ein und wird geprüft.
- Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Link, über den Sie Ihre Zahlung direkt online vornehmen können, sofern die gewünschte Urkunde gebührenpflichtig ist. Schauen Sie hierzu regelmäßig in Ihr Postfach.
- Die gewünschte Urkunde wird an Sie versandt.
- Schriftlich: Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit einen PDF-Antrag (nicht barrierefrei) auszufüllen und dem Standesamt per Fax, Post oder E-Mail zu übermitteln. Der Antrag benötigt Ihre Unterschrift sowie eine Kopie Ihres Ausweisdokuments.
- Persönlich: Sie können Ihre gewünschte Urkunde auch persönlich im Standesamt der Kernstadt oder in den Außenstellen Ailingen und Kluftern während der Sprechzeiten abholen. Wir bitten vorab um telefonische Terminvereinbarung.
Eine telefonische Anforderung von Personenstandsurkunden ist aus Datenschutzgründen nicht möglich.
Sonstiges
Eine telefonische Anforderung von Personenstandsurkunden ist aus Datenschutzgründen nicht möglich.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
bei persönlichem Erscheinen:
- Personalausweis oder Reisepass
bei Vertretung:
- möglicherweise Nachweis des berechtigten Interesses (bei Geschwistern)
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht (ausgenommen hiervon sind Verwandte in gerader Linie wie Eltern, Großeltern und Kinder)
- Ausweis der bevollmächtigten Person
- möglicherweise Nachweis des rechtlichen Interesses (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel)
Kosten
Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister: je 20 Euro
Rechtsgrundlage
- § 58 Personenstandsgesetz (PStG) (Lebenspartnerschaftsurkunden)
- § 48 Personenstandverordnung (PStV) (Personenestandsurkunden)
- § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) (Form und Voraussetzung)
- § 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)
Freigabevermerk
01.09.2022
Zugehörige Lebenslagen
* Onlineantrag mit Service-Konto: Die Stadt Friedrichshafen bietet mit Hilfe des Landesportals service-bw den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, ihr Anliegen sicher und verschlüsselt online abzuwickeln. Voraussetzung dafür ist die Nutzung des kostenlosen Servicekontos auf service-bw.