Lagepläne zum Baugesuch, gem. §4 LBOVVO
Zum Einreichen eines Baugesuches ist es erforderlich, einen aktuellen „ Lageplan zum Baugesuch“ vorzulegen. Dieser besteht aus einem zeichnerischen Teil und einem schriftlichen Teil. Der zeichnerische Teil enthält den aktuellen Stand des Liegenschaftskatasters, den Bebauungsplan und das geplante Bauvorhaben. Der schriftliche Teil enthält Angaben über das Baugrundstück und die Nachbargrundstücke. Der Lageplan ist von einem zugelassenen Lageplanfertiger zu erstellen.
Bitte beachten Sie, dass wir lediglich Lagepläne für Grundstücke erstellen, die innerhalb der Gemarkungsgrenzen der Verwaltungsgemeinschaft Friedrichshafen-Immenstaad liegen. Hierzu gehören Friedrichshafen, die zugehörigen Ortsteile Ailingen, Ettenkirch, Kluftern und Raderach sowie Immenstaad. Sollte Ihr Grundstück außerhalb dieses abgegrenzten Gebietes liegen, wenden Sie sich bitte an das hierfür zuständige Landratsamt Bodenseekreis - Vermessungsamt.
Zuständigkeit
Frau Strasser
Abteilung Vermessung
Tel. +49 7541 2034219
m.strasser@friedrichshafen.de
Informationen & Sprechzeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Der Lageplan kann vom Bauherren oder dessen Architekten beantragt werden.
Ablauf
Der Antragsteller liefert die notwendigen Informationen und Unterlagen, der Lageplan wird dann in der gewünschten Anzahl der Fertigungen geliefert.
Erforderliche Unterlagen
Der Antragsteller liefert einen kompletten Satz Baupläne mit Grundrissen, Ansichten und Schnitten.
Kosten
Die Kosten orientieren sich an der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, HOA.
Rechtsgrundlage
Landesbauordnung, Planzeichenverordnung, Baunutzungsverordnung und Verahrensverordnung
Freigabevermerk
Stadt Friedrichshafen, 13.03.2018