Hundesteuer – Befreiung beantragen

Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.

Zuständigkeit

Abteilung Steuern
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 51230

Informationen & Öffnungszeiten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

In der Regel sind beispielsweise Rettungs- und Blindenhunde befreit.

Ablauf

Beantragen Sie die Steuerbefreiung persönlich oder schriftlich. Nutzen Sie das entsprechende Formular Ihrer Gemeinde.

Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.

Sonstiges

Die Voraussetzungen können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei Ihrer Gemeinde.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist, abhängig von den Voraussetzungen der Steuerbefreiung. Bei Blindenhunden kann das beispielsweise eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen "B", "Bl", "aG" oder "H" sein.

Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei Ihrer Gemeinde.

Kosten

Keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

05.05.2022

Zugehörige Lebenslagen