Grundstücksanschluss an Wasserversorgungs-und Abwasserbeseitigungseinrichtungen – Beiträge zahlen

Bei Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung müssen Sie einen Anschlussbeitrag zahlen. Durch diese Beiträge finanziert die Gemeinde die Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen wie beispielsweise Kanäle, Kläranlagen und Regenrückhaltebecken.

Neben den Anschlussbeiträgen kann die Gemeinde einen Kostenersatz für den Haus- und Grundstücksanschluss von Ihnen fordern.

Zuständigkeit

Frau Schumacher
Abteilung Finanzen / Vermögen / Verwaltung
Abteilungsleiterin Finanzen, Vermögen, Verwaltung
Gebäude: Technisches Rathaus
Raum 2.38
Tel. +49 7541 203 4810

Informationen & Sprechzeiten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie sind
    • Eigentümer oder Eigentümerin des Grundstückes oder
    • erbbauberechtigt.
  • Ihr Grundstück kann an die öffentlichen Wasserversorgungs- beziehungsweise Abwasseranlagen angeschlossen werden.

Ablauf

Sie erhalten von der zuständigen Stelle einen Beitragsbescheid, wenn Ihr Grundstück angeschlossen werden kann oder sich für Ihr bereits angeschlossenes Grundstück die bauliche Nutzbarkeit erhöht.

Hinweis: Die Gemeinde kann festlegen, dass Sie eine angemessene Vorauszahlung bezahlen müssen.

Kosten

Der Beitrag richtet sich nach dem in der Abwassersatzung der Gemeinde festgelegten Beitragssatz pro Maßstabseinheit.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Friedrichshafen 06.06.2024

Zugehörige Lebenslagen