Förderung von Familienferienaufenthalten
Die Stadt Friedrichshafen – Zeppelin-Stiftung fördert auf Antrag und im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel Ferienaufenthalte von Familien mit mindestens drei Kindern oder einem Kind mit Behinderung.
Der Zuschuss beträgt 6 Euro pro Tag und Kind. Für Kinder mit Behinderung wird der doppelte Zuschuss ausgezahlt.
Onlineantrag & Formulare
Zuständigkeit
Sachgebiet Leistungen der Zeppelin-Stiftung
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203-3102
leistungen-zeppelin-stiftung@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Ortsverwaltung Ailingen
Hauptstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 507-0
info@ailingen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Der Wohnsitz der Familie liegt in Friedrichshafen.
- Der Ferienort liegt außerhalb von Friedrichshafen.
- Die Mindestferiendauer beträgt fünf Übernachtungen.
- Es handelt sich um einen zusammenhängenden Ferienaufenthalt von bis zu 14 Tagen (in begründeten Ausnahmefällen auch darüber hinaus). Die Mindestdauer beträgt fünf Übernachtungen.
Hinweis: Ferienaufenthalte bei Verwandten in gerader Linie können nicht gefördert werden.
Ablauf
siehe oben
Sonstiges
Weitere Informationen zur Zeppelin-Stiftung: www.zeppelin-stiftung.de
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Den Zuschuss müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Dort erhalten Sie auch ein Antragsformular.
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
11.07.2024, Stadt Friedrichshafen