Förderprogramm „Häfler Klimafonds“

Das Förderprogramm „Häfler Klimafonds“ unterstützt bei der Umsetzung gewichtiger oder innovativer Projekte, welche zur Erreichung des städtischen Ziels der Klimaneutralität bis 2040 oder zur Klimaanpassung beitragen. Adressaten des Förderprogrammes sind dabei Eigentümer/-gemeinschaften, Mieter/-gemeinschaften und Pächterinnen und Pächter inkl. Baugenossenschaften von Wohngebäuden und gewerblichen Liegenschaften, Unternehmen, Zweckverbände, sonstige Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließlich Beteiligungs- und Stiftungsunternehmen sowie Vereine, Initiativen, Kirchen und gemeinnützigen Institutionen in Friedrichshafen.

Onlineantrag & Formulare

Zuständigkeit

Aufgabenbereich Förderprogramm „Häfler Klimafonds“
Riedleparkstr. 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 4651

Informationen & Öffnungszeiten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Gefördert werden Maßnahmen im Rahmen der Erzeugung erneuerbarer Energien, der kommunalen Wärmewende, der umweltfreundlichen Mobilität, der Klimaanpassung und der Informierung der breiten Öffentlichkeit mit Bezug zu Klimaschutz und Klimaanpassung entsprechend der Förderrichtlinie. Die Maßnahmen müssen freiwillig erfolgen und dürfen nicht Teil einer Auflage sein. Die Umsetzung der Maßnahmen darf grundsätzlich erst nach einer Bewilligung begonnen werden. Eine Maßnahme gilt als begonnen, sobald dafür entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen sind. Zum Maßnahmenbeginn gehören nicht vorbreitende Planungsleistungen, Grundstückserwerbe oder Arbeiten zur Freimachung des Baufeldes. Zuschüsse werden erst ab einer Mindestinvestitionshöhe von 50.000 Euro gewährt. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den benötigten Mitteln zur Schließung der Realisierungslücke. Dabei darf die städtische Förderung 50 % der Investitionskosten bis zu einer Höchstsumme von 500.000 Euro nicht überschreiten, wobei die tatsächlich getragenen Kosten maßgebend sind.

Ablauf

Entsprechend den Förderrichtlinien wird eine Förderung durch die Antragsstellenden beantragt und durch die Stadtverwaltung auf das vorliegen der Bewilligungsvoraussetzungen und das Komitee unter fachlichen Gesichtspunkten geprüft. Die Endauswahl der Projekte und Entscheidung über die Bezuschussung erfolgt in Abhängigkeit von der Höhe der Fördersumme anhand von Wertgrenzen durch die Verwaltung oder die Gremien.

Auf Antrag kann die Stadt Friedrichshafen dem vorzeitigen Beginn der Maßnahme bei Vorlage aller notwendigen Unterlagen zustimmen. Aus der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn kann kein Anspruch auf eine Bewilligung der Maßnahme abgeleitet werden.

Komitee zur Prüfung und Bewertung der eingegangen Maßnahmenvorschläge
Das Komitee setzt sich aus Mitarbeitenden der Verwaltung und einer externen Beratung zusammen. Die Auswahl der Verwaltungsmitglieder ergibt sich aus ihrer fachlichen Zugehörigkeit. Das Komitee wird alle zwei Jahre durch den Oberbürgermeister oder dessen Vertretung berufen.

Sonstiges

Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Stadt Friedrichshafen nur im Rahmen der verfügbaren Mittel und den Zielen der Richtlinie. Ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht. Detaillierte Informationen zu den geförderten Maßnahmen und zum Förderumfang finden Sie in den Förderrichtlinien.

Fristen

Die Mittel des Häfler Klimafonds werden in einer oder mehrerer Förderrunden pro Jahr verteilt. Informationen über die Förderrunden sowie die dazugehörigen Termine werden hier bekanntgegeben und fortlaufend aktualisiert.

Antragsfrist der ersten Förderrunde: 01.09.2024 bis 20.10.2024

Erforderliche Unterlagen

  • Zum Antrag gehören - soweit für die Maßnahme zutreffend - folgende Angaben:
  • Anträge auf Gewährung von Zuschüssen sind von der oder dem Antragsberechtigten schriftlich bei der Stadt Friedrichshafen zu stellen. Eine elektronische Antragstellung ist möglich.
    • Inhaltliche Beschreibung der Maßnahme mit Angabe zur Projektlaufzeit
    • Angabe zur Wirksamkeit hinsichtlich der Reduktion von Treibhausgasen und/oder Wirksamkeit im Bereich der Klimaanpassung über die Projektlaufzeit
    • Planungsunterlagen und Nachweis der Gesamtkosten durch verbindliche Kostenangebote
    • Angabe zu Förderungen aus weiteren Programmen
    • Vorlage einer Wirtschaftlichkeitsberechnung mit Angabe der Fördermittel
    • Begründete Angabe zur Höhe der benötigten Fördermittel zur Schließung der Realisierungslücke.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Friedrichshafen, 09.08.2024