Exmatrikulation - Studium beenden
Ihre Mitgliedschaft in einer Hochschule erlischt durch die Exmatrikulation. Die Exmatrikulation erfolgt auf Ihren Antrag oder automatisch durch den Eintritt bestimmter Ereignisse.
Die Exmatrikulation wird zum Ende des Semesters wirksam, in dem sie ausgesprochen wird. Liegen besondere Gründe vor, kann sie die Hochschule mit sofortiger Wirkung aussprechen.
Onlineantrag & Formulare
Zuständigkeit
Akademie für Darstellende Kunst Baden-Württemberg GmbH
Akademiehof 1
71638 Ludwigsburg
Tel. 07141-30996-0
Fax 07141-30996-90
info@adk-bw.de
Informationen & Öffnungszeiten
Campus Friedrichshafen
Fallenbrunnen 2
88045 Friedrichshafen
Tel. 07541-2077-0
Fax 07541-2077-199
info@dhbw-ravensburg.de
Informationen & Öffnungszeiten
Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, Standort Nürtingen
Neckarsteige 6-10
72622 Nürtingen
Tel. 07022 201 0
Fax 07022 201 303
info@hfwu.de
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie sind beispielsweise in folgenden Fällen automatisch exmatrikuliert:
- Sie haben Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen.
- Sie haben die vorgeschriebenen Leistungen entsprechend Ihrer Studienprüfungsordnung nicht erbracht.
- Sie haben sich nicht zum Studium zurückgemeldet.
- Ihr Ausbildungsverhältnis beim Studium an der Dualen Hochschule ist beendet.
Beantragen müssen Sie die Exmatrikulation in folgenden Fällen:
- Sie wechseln den Studienort.
Die Exmatrikulation der bisherigen Hochschule benötigen Sie für die Immatrikulation an der neuen Hochschule. - Sie brechen Ihr Studium auf eigenen Wunsch ab.
Ablauf
Eine Exmatrikulation auf eigenen Wunsch müssen Sie schriftlich beantragen und begründen.
Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung der Exmatrikulation mit folgenden Angaben:
- Grund der Exmatrikulation
- Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Exmatrikulation
Sonstiges
Keine
Fristen
Die Hochschulen erlassen die erforderlichen Bestimmungen über die Zulassung, die Immatrikulation, die Beurlaubung und die Exmatrikulation einschließlich der Fristen und Ausschlussfristen.
Erforderliche Unterlagen
Von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich.
In den meisten Fällen müssen Sie nachweisen, dass keinerlei Verpflichtungen gegenüber der Hochschule mehr bestehen. Als Nachweis dienen beispielsweise die Unterschriften der Labor- oder Bibliotheksleitung oder anderer Einrichtungen. Entsprechende Formblätter liegen meist im Studierendensekretariat, Studienbüro oder Prüfungsamt aus oder können auf den Webseiten der Hochschule heruntergeladen werden.
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
09.05.2022 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg