Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen
Eine Erlaubnis beziehungsweise Ausnahmegenehmigung brauchen Sie für
- die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten sowie
- die Beförderung von Ladung mit überhöhten Abmessungen.
Zuständigkeit
Schwertransporte
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
schwertransporte@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Die Erlaubnis können Sie unter anderem erhalten, wenn
- für den beantragten Verkehr die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommt,
- geeignete Straßen zur Verfügung stehen und
- Sie eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.
Ablauf
Sie müssen die Erlaubnis beantragen.
Die Antragstellung und die Bearbeitung der Anträge erfolgt über das bundeseinheitliche Verfahren für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS). Eine beantragende Person, die nicht an diesem Verfahren teilnimmt, kann ihren Antrag schriftlich per E-Mail stellen.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erteilt die zuständige Stelle die Erlaubnis beziehungsweise Ausnahmegenehmigung.
Bei Fragen zu Großraum- und Schwertransporten können Sie uns zu den unten genannten Ansprechpartnerinnen auch unter schwertransporte@friedrichshafen.de kontaktieren.
Sonstiges
Hinweis: Die Durchführung von Großraum- und Schwerverkehr braucht sorgfältige Planung, besonders bei sehr hohen Maß- und Gewichtsüberschreitungen. Je nach Fahrzeugtyp können die Anforderungen sehr unterschiedlich sein. Besprechen Sie diese mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Fristen
Mindestens 2 Wochen vorher
Erforderliche Unterlagen
Je nach Antrag sind weitere Unterlagen erforderlich. Näheres erfahren Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Kosten
je nach Aufwand, Umfang und Dauer der Erlaubnis, siehe https://gebuehrenrechner.vemags.de/
Bearbeitungsdauer
in der Regel: zwei Wochen
Rechtsgrundlage
- § 29 Absatz 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Übermäßige Straßenbenutzung)
- § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis)
- § 32 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen)
- § 34 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Achslast und Gesamtgewicht)
- Datenschutzinformationen zu den Verwaltungsprozessen der Abteilung Mobilität und Verkehr (Stadt Friedrichshafen)
Freigabevermerk
Friedrichshafen, 04.01.2022