Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister beantragen
Sie können mit Hilfe der Online-Registerauskunft eine Eigenauskunft über Ihre Fahrerlaubnis aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister erhalten. Die Auskunft können Sie online oder per Post erhalten.
Im Zentralen Fahrerlaubnisregister sind alle Führerscheine mit den einheitlichen europäischen Fahrerlaubnisklassen A bis D erfasst, die seit dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind: Nachdem die Fahrerlaubnis erteilt worden ist, meldet die Fahrerlaubnisbehörde die Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Im Zentralen Fahrerlaubnisregister werden die Daten gespeichert, die für die Fahrerlaubnis wichtig sind: Personendaten, Fahrerlaubnisklassen, Auflagen, Beschränkungen und so weiter, nicht jedoch die Anschrift.
Das Zentrale Fahrerlaubnisregister speichert
- in Deutschland erteilte Fahrerlaubnisse nach den europäischen einheitlichen Klassen A bis E und den nationalen deutschen Klassen M, L, S und T (bis 19. Januar 2013) sowie L und T (ab 19. Januar 2013)
- bei Fahranfängerinnen und Fahranfängern zusätzlich die Probezeit
- Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung
- Dienstfahrerlaubnisse von Polizei, Bundespolizei und Bundeswehr
- Fahrlehrerlaubnisse und Dienstfahrlehrerlaubnisse von Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern
- Berechtigungen von Kraftfahrsachverständigen, Prüferinnen und Prüfern sowie Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren
Onlineantrag & Formulare
Zuständigkeit
Kraftfahrt-Bundesamt
Fördestraße 16
24944 Flensburg
Tel. 0461/316-0
Fax 0461/316-1495 oder -1650
kba@kba.de
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Die Auskunft können Sie ohne weitere Voraussetzungen erhalten.
Ablauf
Eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister können Sie über die Online-Registerauskunft auf der Website des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) erhalten
- Für die Online-Registerauskunft benötigen Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels.
- Folgen Sie den auf der Homepage des KBA beschriebenen Schritten.
- Am Ende erhalten Sie die Auskunft in Form einer PDF-Datei.
Alternativ können Sie die Auskunft per Post erhalten:
- Laden Sie das Formular „Antrag auf Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER)“ von der Website des KBA
- Das Formular finden Sie dort unter "Registerauskunft auf dem Postweg - gebührenfrei"
- Füllen Sie das Formular aus und fügen Sie die benötigte Unterlage hinzu.
- Anschließend schicken Sie das Formular an das KBA.
- Nachdem das KBA dies bearbeitet hat, bekommen Sie das Ergebnis per Post zugestellt.
Sonstiges
Eine Online-Registerauskunft kann nur generiert werden, wenn die Daten im Zentralen Fahrerlaubnisregister und die vorliegenden Personendaten identisch sind. Ansonsten erfolgt eine manuelle Nachbearbeitung und Auskunftserteilung über den gewählten Rückkanal.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Auskunftsersuchen per Post:
- Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses
- alternativ: amtlich beglaubigte Unterschrift auf dem Antragsformular
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
Die Online-Registerauskunft erhalten Sie in der Regel sofort.
Bei der Auskunft per Post beträgt die Bearbeitungsdauer drei bis vier Tage nach Eingang im KBA.
Rechtsgrundlage
- § 58 Auskunft über eigene Daten aus den Registern
Freigabevermerk
10.04.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg