Beseitigung von Sichtbehinderung im öffentlichen Verkehrsraum
Mitteilung über eine Sichtbehinderung bzw. Beeinträchtigung des öffentlichen Raums (Straßen, Geh- und Radwege, etc.)
Zuständigkeit
Frau Lenz
Abteilung Mobilität und Verkehr
Raum 1.10
Tel. +49 7541 203 2112
m.lenz@friedrichshafen.de
Informationen & Sprechzeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sichtbehinderung bzw. Beeinträchtigung des öffentlichen Raums (Straßen, Geh- und Radwege, etc.)
Ablauf
Die Mitteilung über die Sichtbehinderung bzw. Beeinträchtigung des öffentlichen Raums (Straßen, Geh- und Radwege, etc.) wird durch den Außendienst überprüft und dokumentiert. Der Eigentümer der Hecken, Sträucher, usw. wird kontaktiert und aufgefordert, die Ursache zu beseitigen bzw. die Bepflanzungen zurück zu schneiden. Es wird eine Ersatzvornahme angedroht.
Sonstiges
Die Ursache für Sichtbehinderungen bzw. Beeinträchtigungen des öffentlichen Raums (Straßen, Geh- und Radwege, etc.) müssen durch den Eigentümer beseitigt werden.
Fristen
Nach einer zweiwöchigen Frist wird die jeweilige Beseitung der Sichtbehinderung nochmals durch unseren Außendienst überprüft.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Nach Ablauf der Frist kann die Straßenbaubehörde die Anpflanzung auf Kosten des Betroffenen zurückschneiden, beseitigen oder beseitigen lassen (Ersatzvornahme).
Bearbeitungsdauer
Nach einer zweiwöchigen Frist wird die jeweilige Beseitung der Sichtbehinderung nochmals durch unseren Außendienst überprüft.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Stadt Friedrichshafen, 29.07.2009