Beseitigung von Sichtbehinderung im öffentlichen Verkehrsraum

Mitteilung über eine Sichtbehinderung bzw. Beeinträchtigung des öffentlichen Raums (Straßen, Geh- und Radwege, etc.)

Zuständigkeit

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sichtbehinderung bzw. Beeinträchtigung des öffentlichen Raums (Straßen, Geh- und Radwege, etc.)

Ablauf

Die Mitteilung über die Sichtbehinderung bzw. Beeinträchtigung des öffentlichen Raums (Straßen, Geh- und Radwege, etc.) wird durch den Außendienst überprüft und dokumentiert. Der Eigentümer der Hecken, Sträucher, usw. wird kontaktiert und aufgefordert, die Ursache zu beseitigen bzw. die Bepflanzungen zurück zu schneiden. Es wird eine Ersatzvornahme angedroht.

Sonstiges

Die Ursache für Sichtbehinderungen bzw. Beeinträchtigungen des öffentlichen Raums (Straßen, Geh- und Radwege, etc.) müssen durch den Eigentümer beseitigt werden.

Fristen

Nach einer zweiwöchigen Frist wird die jeweilige Beseitung der Sichtbehinderung nochmals durch unseren Außendienst überprüft.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Nach Ablauf der Frist kann die Straßenbaubehörde die Anpflanzung auf Kosten des Betroffenen zurückschneiden, beseitigen oder beseitigen lassen (Ersatzvornahme).

Bearbeitungsdauer

Nach einer zweiwöchigen Frist wird die jeweilige Beseitung der Sichtbehinderung nochmals durch unseren Außendienst überprüft.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Stadt Friedrichshafen, 29.07.2009

Zugehörige Lebenslagen