Befreiung von Parkgebühren für vollelektrische Kraftfahrzeuge („Elektroautos“)
Berechtigt für eine Ausnahmegenehmigung zum gebührenfreien Parken auf öffentlichen Stellplätzen in allen Parkgebührenzonen im Stadtgebiet Friedrichshafen sind nach § 6 Abs. 2 der Parkgebührensatzung Besitzer eines vollelektrischen Fahrzeugs (keine Hybridfahrzeuge). Das Parken darf jedoch die in den einzelnen Parkzonen festgelegte Höchstparkdauer nicht überschreiten.
Zuständigkeit
Frau Hauch
Abteilung Mobilität und Verkehr
Raum 1.06.
Tel. +49 7541 203 52102
a.hauch@friedrichshafen.de
Informationen & Sprechzeiten
Nachhaltige Mobilität
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 52111 (Herr J. Steuer)
escooter@friedrichshafen.de
mobilitaet@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Gilt für Besitzer eines vollelektrischen Fahrzeugs (keine Hybridfahrzeuge)
Ablauf
Die Ausnahmegenehmigung kann beim Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung, Abt. Mobilität und Verkehr mit einer Kopie des Fahrzeugscheins beantragt werden.
Sonstiges
- Für vollelektrische Kraftfahrzeuge können auf Antrag Parkausweise im Sinne des Absatzes 2 ausgestellt werden. Die Gültigkeit der Parkausweise ist auf jeweils ein Jahr beschränkt. Ferner ist die Gültigkeit der Parkausweise dem jederzeitigen Widerruf unterworfen.
- Für vollelektrische Kraftfahrzeuge mit gültigem Parkausweis oder gültiger Vignette besteht im gesamten Stadtgebiet Friedrichshafen in allen Parkgebührenzonen auf öffentlichen Stellplätzen Gebührenfreiheit.
- Das Parken darf jedoch die in den einzelnen Parkzonen festgelegte Höchstparkdauer nicht überschreiten.
- Als gültig im Stadtgebiet Friedrichshafen werden in diesem Zusammenhang auch von Behörden anderer Städte/Landkreise ausgestellte Vignetten oder Parkausweise anerkannt.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Kopie des Fahrzeugscheins
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Stadt Friedrichshafen, 01.05.2020