Baustellen auf öffentlichen Straßen - Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen
Auf dem Baugrundstück ist möglicherweise nicht genug Platz. Dann können Sie darauf angewiesen sein, vorübergehend eine öffentliche Verkehrsfläche zu benutzen. Beispiele sind
- das Einrichten einer Baustelle,
- die Lagerung von Baumaterialien oder
- das Aufstellen eines Gerüstes oder eines Containers.
Da die Straßenverkehrs-Ordnung ein Verbot von Hindernissen auf der Straße vorsieht, benötigen Sie für diese Fälle eine Ausnahmegenehmigung. Die zuständigen Stellen können solche Ausnahmen in Einzelfällen genehmigen.
Es gibt Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken. Vor ihrem Beginn müssen Sie von der zuständigen Behörde bestimmte Anordnungen einholen. Diese Anordnung muss das Unternehmen einholen, das Sie mit den Bauarbeiten beauftragt haben.
Beispielsweise:
- In welcher Weise muss die öffentliche Fläche abgesperrt und gekennzeichnet werden?
- Muss der Verkehr - auch bei teilweiser Straßensperrung - beschränkt, umgeleitet oder besonders geregelt werden und wie ist dies durchzuführen?
- Müssen gesperrte Straßen und Umleitungen gekennzeichnet werden und wenn ja, wie hat dies zu geschehen?
Befolgen Sie die Anordnungen der Behörde. Gegebenenfalls müssen Baulampen, Blinklichter oder Ähnliches installiert werden. Die Behörde kann die Aufstellung einer Ampelanlage verlangen.
Onlineantrag & Formulare
Zuständigkeit
Frau Geßler
Abteilung Mobilität und Verkehr, Straßensondernutzung
Gebäude: Rathaus Adenauerplatz
Raum 1.08
Tel. +49 7541 2032118
baustellen@friedrichshafen.de (Verkehrsrechtliche Anordnung – Baustellen)
veranstaltungen@friedrichshafen.de (Sondernutzung Veranstaltungen)
v.gessler@friedrichshafen.de
Informationen & Sprechzeiten
Frau Lachmann
Abteilung Mobilität und Verkehr, Straßensondernutzung
Gebäude: Rathaus Adenauerplatz
Raum 1.08
Tel. +49 7541 203 2115
baustellen@friedrichshafen.de (Verkehrsrechtliche Anordnung – Baustellen)
veranstaltungen@friedrichshafen.de (Sondernutzung Veranstaltungen)
l.lachmann@friedrichshafen.de
Informationen & Sprechzeiten
Frau Schmidtke
Abteilung Mobilität und Verkehr
Gebäude: Rathaus Adenauerplatz
Raum 1.10
Tel. +49 7541 203 2114
l.schmidtke@friedrichshafen.de
baustellen@friedrichshafen.de
Informationen & Sprechzeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie planen Arbeiten im öffentlichen Straßenraum und beeinflussen dadurch den Verkehr.
Ablauf
Beantragen Sie die Verkehrsrechtliche Anordnung bei der zuständigen Straßenverkehrs- beziehungsweise Baubehörde.
Die Straßenverkehrsbehörde des Ortes erarbeitet die Genehmigungsvoraussetzungen gemeinsam mit
- der antragstellenden Person,
- den anderen von der geplanten Baumaßnahme betroffenen Stellen und
- der Polizei.
Diese stellt Ihnen als antragstellende Person den genehmigten Antrag in Form einer Verkehrsrechtlichen Anordnung, gegebenenfalls mit Auflagen und Bedingungen, als Bescheid zu.
Stellen Sie den Antrag zur Benutzung der öffentlichen Verkehrsfläche spätestens zwei Wochen vor Beginn der geplanten Maßnahme.
Anträge für den Stadtbezirk Friedrichshafen erfolgen über das Baustellenprogramm „Via-Bau“.
Anträge für den Bereich Immenstaad erfolgen über die entsprechend unter „Formulare“ bereitgestellten Anträge.
Sonstiges
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.
Fristen
Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Behörde vorliegen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung
- Lageplan/ Verkehrszeichenplan
- RSA-Zertifikat des Verantwortlichen für die Beschilderung
- RSA steht für Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen.
- Jede Person, die Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführt, muss über eine Qualifikation gemäß dem Merkplatt MVAS 99 verfügen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung
- Lageplan/ Verkehrszeichenplan
- RSA-Zertifikat des Verantwortlichen für die Beschilderung
RSA steht für Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen.
Jede Person, die Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführt, muss über eine Qualifikation gemäß dem Merkplatt MVAS 99 verfügen.
Kosten
Je nach Gebührensatzung und Aufwand der zuständigen Behörde.
Sie berücksichtigen unter anderem:
- Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße
- das wirtschaftliche Interesse der Antragstellerin oder des Antragstellers
- Dauer der Einschränkung der Straßenraumes
Auskünfte erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.
Bearbeitungsdauer
je nach Art, Ort und Umfang der Baumaßnahme
Rechtsgrundlage
- 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Ausnahmegenehmigung)
- 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Absperrung und Kennzeichnung)
- Datenschutzinformationen zu den Verwaltungsprozessen der Abteilung Mobilität und Verkehr (Stadt Friedrichshafen)
Freigabevermerk
Friedrichshafen, 11.04.2024