Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen
Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob eine juristische Person oder eine Einzelperson schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Sie benötigen ihn als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z.B. Gaststättenbetrieb oder Maklertätigkeit) ausüben möchten.
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann mit dem elektronischen Personalausweis auch online beantragt werden.
Zuständigkeit
Sachgebiet Bürgeramt
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 52140
Tel. +49 7541 203 52142
buergerservice@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Sachgebiet Bürgeramt – Außenstelle Fischbach
Zeppelinstraße 306
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 52157
buergerservice@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Sachgebiet Gewerbe- und Waffenwesen, Märkte
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 52122 (Märkte)
Tel. +49 7541 203 52130 (Gewerbe und Waffen)
gewerbe.waffenwesen@friedrichshafen.de
marktwesen@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Ortsverwaltung Ailingen
Hauptstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 507-0
info@ailingen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Ortsverwaltung Ettenkirch
Ettenkircher Straße 21
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7546 92450
ortsverwaltung.ettenkirch@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Ortsverwaltung Kluftern
Gangolfstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7544 95900-0
ortsverwaltung.kluftern@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Ablauf
Den Auszug aus dem Gewerbezentralregister müssen Sie persönlich bei Ihrer Gemeinde beantragen. Eine schriftliche Antragstellung beim Gewerbezentralregister ist nicht möglich. Das Antragsformular liegt in Ihrer Gemeinde aus beziehungsweise steht Ihnen auch, je nach Angebot der Gemeinde, zum Herunterladen zur Verfügung.
Benötigen Sie den Auszug für eigene Zwecke, erhalten Sie ihn direkt vom Gewerbezentralregister. Benötigen Sie ihn zur Vorlage bei einer Behörde im Inland, teilen Sie bitte die Anschrift der Behörde mit. Das Gewerbezentralregister sendet den Auszug dann direkt an die Behörde.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei ausländischen Staatsangehörigen: zusätzlich Staatsangehörigkeitsnachweis
- wenn es sich bei der antragstellenden Person um eine juristische Person handelt: Handelsregisterauszug
- gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die der Auszug bestimmt ist (Verwendungszweck)
Kosten
13 Euro
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
27.04.2016