Ausnahmegenehmigung/ Erlaubnis für das kurzfristige Befahren der Fußgängerzone
Auch in Friedrichshafen ist, wie in vielen anderen Städten, das Befahren und Parken in der Fußgängerzone verboten. Auf der Seestraße ist zusätzlich auch das Be- und Entladen während der sogenannten Andienzeiten von 6 bis 11 Uhr und von 18 bis 20 Uhr nicht gestattet.
In diesen Fällen ist es daher erforderlich, eine Ausnahmegenehmigung für Sondernutzung der Fußgängerzone und/oder der Seestraße zu beantragen. Die Beantragung muss mindestens 2 Tage vorher online, per E-Mail oder Fax mit dem zur Verfügung stehenden Formular/ Formblatt erfolgen. Die Genehmigung ist kostenpflichtig.
Onlineantrag & Formulare
Zuständigkeit
Sachgebiet Bürgeramt
Ausnahmegenehmigung Fußgängerzone
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 2152
buergerservice@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
– keine –
Ablauf
Online – Sie können die Ausnahmegenehmigung für die Sondernutzung online beantragen. Nutzen Sie hierfür bitte das Online-Formular.
Persönlich – Sie können die Ausnahmegenehmigung persönlich während der Öffnungszeiten bei der Stadt Friedrichshafen, Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung, Abteilung Bürgerservice, beantragen. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die Information im Rathaus, Adenauerplatz 1.
Folgende Informationen werden zur Antragstellung benötigt (siehe auch Formblatt zum Ausfüllen):
- Verwendungszweck
- Name und Anschrift des Antragstellers (bzw. Firma)
- PKW-Kennzeichen
- Straße (wo geparkt werden soll)
- Datum (wann geparkt wird)
- Uhrzeit (von - bis)
Ohne die genannten Angaben können wir leider keine Ausnahmegenehmigung ausstellen.
Sonstiges
Die Beantragung muss mindestens 2 Tage vorher online, per E-Mail oder Fax mit dem zur Verfügung stehenden Formular/ Formblatt erfolgen. Die Genehmigung ist kostenpflichtig.
Fristen
Die Beantragung muss mindestens 2 Tage vorher online, per E-Mail oder Fax erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
– keine –
Kosten
Für die Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung fallen folgende Gebühren an:
Ausnahmegenehmigung Fußgängerzone
- Bis 4 Stunden 6 Euro
- Ab 4 Stunden (ganzer Tag) 10 Euro
- Bis zu 3 Tagen 20 Euro
- Bis zu 1 Woche 30 Euro
- Bis zu 2 Wochen 50 Euro
- Bis zu 4 Wochen 80 Euro
- Weiterer angefangener Monat + 50 Euro
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Stadt Friedrichshafen 23.02.2022