Ausländische Berufsabschlüsse für IHK-Berufe - anerkennen lassen
Sie haben einen ausländischen Berufsabschluss für einen IHK-Beruf und suchen in Baden-Württemberg Arbeit? Oder möchten Sie sich selbständig machen? Dann können Sie Ihre Berufsqualifikation bei der IHK FOSA (IHK Foreign Skills Approval) in Nürnberg anerkennen lassen. Durch die Anerkennung erfahren Sie, mit welchem deutschen Berufsabschluss Ihre ausländische Berufsqualifikation vergleichbar ist.
Tipp: Bei Erstanlaufstellen in Baden-Württemberg erhalten Sie eine Beratung über die Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses.
- Auf den Seiten der IHK FOSA erhalten Sie eine Liste der IHK-Ausbildungsberufe.
- Im Anerkennungsportal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finden Sie ausführliche Informationen über das Thema.
- Nähere Informationen zur Anerkennung und die Adressen der Erstanlaufstellen finden Sie im Portal des IQ-Netzwerkes Baden-Württemberg.
Onlineantrag & Formulare
Zuständigkeit
IHK FOSA (Foreign Skills Approval)
Tel. 0911/815060
Fax 0911/81506100
info@ihk-fosa.de
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Sie haben einen ausländischen Berufsabschluss für einen IHK-Beruf.
- Sie möchten in Baden-Württemberg arbeiten.
Ablauf
Lassen Sie sich bei den Erstanlaufstellen beziehungsweise der örtlich zuständigen IHK zum Verfahrensablauf beraten. Die Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses müssen Sie danach schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Mit der Empfangsbestätigung erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Nach Eingang der Zahlung prüft die zuständige Stelle, ob wesentliche Unterschiede zwischen Ihren Berufsqualifikationen und dem deutschen Abschluss bestehen.
Sind die Berufe gleichwertig, erhalten Sie eine Gleichwertigkeitsbescheinigung. Bestehen wesentliche Unterschiede, aber vergleichbare Qualifikationen, bescheinigt sie Ihnen eine teilweise Gleichwertigkeit.
Hinweis: Ist Ihre Berufsqualifikation nicht mit dem dafür benötigten deutschen Abschluss vergleichbar, prüft die zuständige Stelle, ob Sie die Unterschiede beispielsweise durch Berufserfahrung oder Weiterbildung ausgleichen können.
Sonstiges
keine
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeit
- Ausbildungsnachweise (beglaubigte Kopie)
- Zeugnisse
- Abschlussdokumente
- Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B.
- Nachweise über einschlägige Berufserfahrung
- Sonstige Befähigungsnachweise
Hinweis: Mit Ausnahme von englischsprachigen Dokumenten müssen Sie alle fremdsprachigen Unterlagen in die deutsche Sprache übersetzen lassen. Die Übersetzungen müssen von im In- oder Ausland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzern oder Übersetzerinnen erstellt worden sein.
Kosten
EUR 100,00 - 600,00, je nach Einzelfall
Bearbeitungsdauer
Die zuständige Stelle muss das Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren innerhalb von drei Monaten abschließen. Die Frist beginnt von dem Zeitpunkt an zu laufen, an dem alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Rechtsgrundlage
Bezugsort
Für eine erste Beratung wenden Sie sich an die Erstanlaufstellen bzw. telefonisch an eine der Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg.
Freigabevermerk
06.02.2024 Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart