Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)
Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen".
Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.
Die Fundbehörde übergibt deshalb in der Regel die Fundtiere an eine geeignete Stelle (zum Beispiel ein Tierheim).
Zuständigkeit
Sachgebiet Bürgeramt
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 2140
Tel. +49 7541 203 2142
buergerservice@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Sachgebiet Bürgeramt – Außenstelle Fischbach
Zeppelinstraße 306
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 2157
buergerservice@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Ortsverwaltung Kluftern
Gangolfstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7544 95900-0
ortsverwaltung.kluftern@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
keine
Ablauf
Wenn freilaufende Tiere die öffentliche Sicherheit, vor allem die Verkehrssicherheit gefährden, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen.
Wenn Sie ein Tier gefunden haben, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde. Dort können Sie den Fund anzeigen und das Tier nach Absprache auch abgeben.
Die Gemeinde kümmert sich als Fundbehörde dann üblicherweise um die weitere Unterbringung und Pflege des Tieres.
Sonstiges
Die Tierschutzvereine und Tierheime übernehmen in diesem Bereich eine wichtige Aufgabe für die Gesellschaft. Diese sind jederzeit für Spenden dankbar, die den Tieren zugute kommen.
Wenn Sie sich für ein Haustier interessieren, können Sie sich an ein Tierheim wenden. Dort erhalten Sie auch sachkundige Beratung.
Wenn sich der Eigentümer nach vier Wochen nicht gemeldet hat, gilt das Tier als herrenlos. Es kann dann an Interessenten weitervermittelt werden.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
eventuell: Fundanzeigeformular der Gemeinde
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
27.02.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg