Antragsannahme Bürgergeld und Sozialhilfe
Zuständig für die Bearbeitung und Auszahlung von Bürgergeld und Sozialhilfe ist das Landratsamt Bodenseekreis. Den Antrag stellen Sie jedoch im Rathaus Friedrichshafen, Adenauerplatz 1, Amt für Soziales, Abt. Wirtschaftliche Hilfen, III. Stock, Zimmer 3.04. Von dort wird Ihr Antrag an das Landratsamt weiter geleitet.
Zuständigkeit
Abteilung Wirtschaftliche Hilfen
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Informationen & Öffnungszeiten
Ortsverwaltung Ailingen
Hauptstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 507-0
info@ailingen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Ortsverwaltung Kluftern
Gangolfstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7544 95900-0
ortsverwaltung.kluftern@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Infos dazu erhalten Sie beim Jobcenter.
Ablauf
Infos dazu erhalten Sie beim Jobcenter bzw. finden Sie hier.
Sonstiges
Auch die Ortsverwaltung Ailingen nimmt Ihre Anträge entgegen und leitet diese für Sie weiter.
Bitte informieren Sie sich vorab, welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind.
Weitere Infos dazu sehen Sie hier.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Bitte informieren Sie sich vorab, welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind. Infos dazu erhalten Sie beim Jobcenter bzw. finden Sie hier.
Kosten
keine
Freigabevermerk
Friedrichshafen, 01.04.2024