Änderungen an die Krankenkasse melden
Sie müssen als versicherte Personen Ihrer Krankenkasse Änderungen mitteilen, die für die Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht erforderlich sind.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
In ihren Lebensverhältnissen hat sich etwas geändert und das hat Einfluss auf das Versicherungsverhältnis.
Sie sind verpflichtet, von sich aus alle Auskünfte zu geben, die für Sie erkennbar Einfluss auf das Versicherungsverhältnis haben, und konkrete Fragen der Krankenkasse zu beantworten. Können Sie auf einzelne Fragen nicht antworten, weil sie selbst beispielsweise von bestimmten Dingen noch keine Kenntnis haben, müssen Sie dies angeben.
Zuständigkeit
Ihre Krankenkasse
Ablauf
Sie können die Änderungen formlos Ihrer Krankenkasse melden. Einige Krankenkassen bieten auch Onlineformulare im Internet an. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Sonstiges
Nähere Informationen erhalten Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse.
Fristen
Sie müssen die Änderungen sofort anzeigen.
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 206 (Auskunfts- und Mitteilungspflichten der Versicherten)
Freigabevermerk
13.05.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg
Zugehörige Lebenslagen
- Arbeitnehmer
- Checkliste zum Umzug
- Checkliste zur Heirat
- Der Bund für's Leben - Auflösung
- Der Bund fürs Leben
- Gesundheit
- Krankenversicherung
- Mitteilungen an Behörden und Institutionen
- Nach dem Ja-Wort
- Nach der Ehescheidung/Aufhebung
- Sozialversicherung
- Studiengangwechsel, Studienortwechsel und Änderungen während des Studiums
- Studium
- Umzug