Abfallentsorgernummer beantragen

Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle entsorgen möchten, müssen Sie für jede Ihrer Bertriebsstätten eine Abfallentsorgernummer beantragen. In Baden-Württemberg gibt es im Regelfall keine eigene Abfallentsorgernummer. Die Funktion der Abfallentsorgernummer wird auch durch die Abfallerzeugernummer erfüllt. Nutzen Sie hierzu die Leistung "Abfallerzeugernummer beantragen". Dort finden Sie auch weitere Informationen sowie Ansprechpartner.

Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen

Onlineantrag & Formulare

Zuständigkeit

SAA Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH
Welfenstraße 15
70736 Fellbach
Postanschrift
Postfach: 42 51
70719 Fellbach
Tel. 0711 / 951961-0
Fax 0711 / 951961-28

Informationen & Öffnungszeiten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie möchten als Unternehmen gefährliche Abfälle entsorgen.

Ablauf

Als Entsorger von gefährlichen Abfällen gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind Sie verpflichtet, an einem Abfallnachweisverfahren teilzunehmen. Dies ist nur mit einer behördlich vergebenen Entsorgernummer möglich. Diese können Sie beantragen unter der Leistung Abfallerzeugernummer beantragen.

Sonstiges

Als Unternehmen müssen Sie bundesweit bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Erteilung einer Erzeugernummer

Kosten

Sofern eine Erzeugernummer beantragt werden muss, ist dies kostenpflichtig. Geregelt werden die Kosten in der entsprechenden Anlage über die Gebührenfestsetzung. Sie finden sie in den Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

23.02.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg