Geburt & Sterbefall

Sie erwarten ein Kind oder sind gerade Eltern geworden? Was ist zu tun, wenn ein Sterbefall eingetreten ist? Hier erhalten Sie wichtige Antworten auf all Ihre Fragen.
Erwachsene Hände in dem sanft Babyfüße liegen

Geburt

Bei Geburt im Klinikum:
Die Verwaltung des Mutter-Kind-Zentrums im Klinikum Friedrichshafen stellt Ihre Daten sowie die Ihres Kindes in einer Geburtsanzeige zusammen. Hierzu bedarf es Ihrer aktiven Mitwirkung. Setzen Sie sich deshalb bitte persönlich vor Verlassen des Klinikums mit der Klinikumsverwaltung (Erdgeschoss des Mutter-Kind-Zentrums) in Verbindung.

Bei einer Hausgeburt:
Haben Sie Ihr Kind zu Hause geboren, müssen Sie selbst dem Standesamt die Geburt anzeigen. Kommen Sie hierzu bitte persönlich im Rathaus Friedrichshafen, Adenauerplatz 1, oder in einer unserer Außenstellen in Ailingen oder in Kluftern vorbei. Zur Geburtsbeurkundung benötigen wir unbedingt eine ärztliche Bescheinigung oder eine Bescheinigung der Hebamme über die Geburtsdaten Ihres Kindes. 

Für die Frage, welche Urkunden im Einzelnen vorzulegen sind, ist grundsätzlich der Familienstand der Mutter ausschlaggebend. Deshalb unterscheiden wir folgende Lebenslagen:

Eltern sind miteinander verheiratet:

  • Geburtsurkunden beider Elternteile (ggf. mit Übersetzung)
  • Eheurkunde (ggf. mit Übersetzung) oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches
  • gültige Reisepässe bzw. Personalausweise beider Eltern
  • ggf. die Einbürgerungsurkunde(n)

Eltern sind NICHT miteinander verheiratet:
(siehe auch Merkblatt „Informationen für nicht verheiratete Eltern“)

a) MUTTER war noch nie verheiratet:

  • Geburtsurkunde (ggf. mit Übersetzung)
  • gültiger Reisepass bzw. Personalausweis
  • gf. die Einbürgerungsurkunde

b) MUTTER ist geschieden oder verwitwet:

  • Unterlagen wie bereits unter a) genannt sowie
  • Eheurkunde mit Scheidungs-/Todesvermerk oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches der Ehe mit Scheidungs-/Todesvermerk
  • ersatzweise Heiratsurkunde (ggf. mit Übersetzung) und rechtskräftiges Scheidungsurteil / Sterbeurkundez
  • zusätzlich vom VATER Geburtsurkunde (ggf. mit Übersetzung)
  • gültiger Reisepass bzw. Personalausweis VATER
  • ggf. Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung und evtl. Sorgeerklärungg
  • ggf. die Einbürgerungsurkunde(n)

Natürlich kann diese Auflistung nicht alle Fallkonstellationen abdecken. In Einzelfällen kann es dennoch notwendig sein, dass das Standesamt weitere Unterlagen benötigt.

Download: Merkblatt Geburt

Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie die angeforderte(n) Geburtsurkunde(n) sowie amtliche Bescheinigungen für Kindergeld, Elterngeld, Mutterschaftshilfe (Krankenkasse) und ggf. für kirchliche Zwecke. Vereinbaren Sie bitte mit dem Klinikum, ob Sie Ihre Urkunden dort oder direkt beim Standesamt abholen wollen.

Sterbefall

Grabstein mit farbigen Blume davor

Sterbefall

In der Regel übernimmt das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen für Sie die Sterbefall-Anzeige beim Standesamt. In diesem Fall müssen Sie nicht persönlich beim Standesamt vorsprechen, sondern Ihr Bestatter wickelt alle Formalitäten für Sie ab. Grundsätzlich ist nur das Standesamt für die Beurkundung des Todes einer Person zuständig, in dessen Bezirk der Sterbefall erfolgt ist.

Ein Sterbefall ist dem Standesamt spätestens am dritten auf den Todestag folgenden Werktag anzuzeigen.

Grundsätzlich erforderliche Dokumente

  • Ausweisdokument der vorsprechenden Person (Personalausweis oder Reisepass)
  • ggf. Einbürgerungsurkunde
  • ärztliche Todesbescheinigung (vertraulicher und nicht-vertraulicher Teil)
  • schriftliche Sterbefallanzeige der Einrichtung, in der der Tod eingetreten ist (betrifft lediglich die Sterbefälle in Krankenhäusern, Alten- oder Pflegeheimen, Hospizen o. ä.).

1.) Dokumente für noch nie verheiratet gewesene Verstorbene

  • aktuelle Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, ggf. mit deutscher Übersetzung
  • Aufenthaltsbescheinigung (nur falls letzter Wohnsitz nicht in Friedrichshafen war)

2.) Dokumente für verheiratete, geschiedene bzw. verwitwete Verstorbene

  • aktuelle Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, ggf. mit deutscher Übersetzung
  • Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe, ggf. mit deutscher Übersetzung - nur bei verwitweten Verstorbenen: Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten, ggf. mit deutscher Übersetzung - nur bei geschiedenen Verstorbenen: Eheurkunde mit Auflösungsvermerk, ggf. rechtskräftiges Scheidungsurteil, ggf. mit deutscher Übersetzung.

3.) Dokumente für Verstorbene in gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaft

  • aktuelle Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, ggf. mit deutscher Übersetzung
  • Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Lebenspartnerschaft, ggf. mit deutscher Übersetzung,
  • nur bei Verstorbenen, deren Lebenspartnerschaft durch Tod aufgelöst wurde: Sterbeurkunde des vorverstorbenen Lebenspartners, ggf. mit deutscher Übersetzung
  • nur bei Verstorbenen, dessen Lebenspartnerschaft durch ein Gericht aufgelöst wurde: Urteil über die Auflösung der Lebenspartnerschaft mit Rechtskraftvermerk ggf. mit deutscher Übersetzung

4.) zusätzliche Dokumente für verstorbene Spätaussiedler

  • Vertriebenenausweis bzw. Bescheinigung nach § 15 BVFG (Spätaussiedlerbescheinigung),
  • Registrierschein - Bescheinigungen über alle Namenserklärungen (z. B. nach § 94 BVFG und/oder zum Ehenamen) bzw. Namensänderungsurkunde

Natürlich kann diese Auflistung nicht alle Fallkonstellationen abdecken. In Einzelfällen benötigt das Standesamt noch weitere Unterlagen. Wir bitten Sie dafür um Verständnis.

Download: Merkblatt Unterlagen Sterbefall

Nach der Beurkundung des Sterbefalles erhalten Sie die beantragte(n) Sterbeurkunde(n) direkt bei uns oder über das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen.