Bauordnungsamt
Das Bauordnungsamt vertritt das öffentliche Baurecht. Bei baurechtlichen Verfahren wie Neu-, An-, Umbau, Nutzungsänderungen usw. müssen sämtliche öffentlich-rechtlichen Vorschriften nach dem Baugesetzbuch, der Landesbauordnung, örtlichen Richtlinien sowie aus sonstigen Rechtsbereichen (z. B. Naturschutz-, Immissionsschutz-, Wasser-, Gewerberecht) eingehalten werden.
Darüber hinaus erteilt das Bauordnungsamt Ausnahmen, Abweichungen und Befreiungen von Bebauungsplänen, nimmt fliegende Bauten wie Zelte oder Schaustellergeschäfte ab, führt das Baulastenverzeichnis und führt die Brandverhütungsschau durch. Der gesamte Denkmalschutz, Entwässerungsgesuche sowie die Gewährung von Zuschüssen für Schall- und Denkmalschutz obliegen dem Bauordnungsamt. Das Bauordnungsamt ist auch zuständig für so genannte Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Wenn etwa ein Mehrfamilienhaus in einzelne Eigentumswohnungen umgewandelt werden soll, muss das Amt bescheinigen, dass jede dieser Wohnungen in sich abgeschlossen ist.
Wir verstehen uns als „Beratungsstelle Bauen“, in der fachkundige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Fragen rund ums Bauen gerne behilflich sind. Eine Beratung oder Auskunft ohne Termin ist nicht möglich. Bitte kontaktieren Sie uns vorab telefonisch oder per E-Mail. Wir vereinbaren dann gerne einen Termin mit Ihnen.
Wir sorgen für eine schnelle Erteilung der Baugenehmigungen. Wenn sich die Ideen der Bauherren in einem Bauantrag konkretisiert haben, beteiligen wir zügig Angrenzer und Fachbehörden und beraten auch während des Verfahrens. Damit dem „Traum vom Bauen“ keine baurechtlichen Probleme mehr im Wege stehen.
Abteilung / Aufgabenbereich
Betreute Dienstleistungen u. a.
- Abbruch einer baulichen Anlage
- Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen
- Baugenehmigung - Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen
- Baugenehmigung - Werbeanlage beantragen
- Baugenehmigung beantragen
- Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen
- Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen
- Bauvorbescheid beantragen
- Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen
- Bereitstellung von Bauakten oder Gebäudestatik
- Denkmalbuch - Denkmal aufnehmen
- Denkmalschutz - Bescheinigung für steuerliche Förderung beantragen
- Denkmalschutz - Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen
- Denkmalschutz - Änderungen an einer denkmalgeschützten Gesamtanlage beantragen
- Erneuerbare-Wärme-Gesetz (Landesgesetz) - Anforderungen für Altbauten nachweisen
- Förderprogramm Schallschutz
- Gebäudeenergiegesetz (Bundesgesetz) - Erfüllungserklärungen vorlegen
- Wiederkehrende Prüfung von Sonderbauten
Adressen & Ansprechpartner
Bauordnungsamt
Charlottenstraße 12
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 54701
bauordnungsamt@friedrichshafen.de
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Allgemeine Öffnungszeiten Eine Beratung oder Auskunft ohne Termin ist nicht möglich. Bitte kontaktieren Sie uns vorab telefonisch oder per E-Mail. Wir vereinbaren dann gerne einen Termin mit Ihnen.
Mo. | 08:00 – 12:00 Uhr |
Di. | 08:00 – 12:00 Uhr |
Mi. | 08:00 – 12:00 Uhr |
Do. | 08:00 – 12:00 und 14:00 – 18:00 Uhr |
Fr. | 08:00 – 12:00 Uhr |
Ansprechpartner
Frau Morlock,
Amtsleiterin