Amt für Vermessung und Liegenschaften
Das Amt für Vermessung und Liegenschaften (AVL) ist Ansprechpartner für Fragen rund um das städtische bebaute und unbebaute Grundstücksvermögen. Das AVL ist außerdem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Liegenschaftsämter der Städte ab 40.000 Einwohner in Baden-Württemberg, die sich mit allen Fragen befasst, die rund um den kommunalen Grundbesitz einschließlich Gewerbeansiedlungen und Wohnungsbau in der täglichen Praxis auftauchen. Im September 2021 wurde Amtsleiter Simon Büchler zum Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft gewählt.
Kernaufgaben:
- Erwerb, Verkauf und Tausch von Grundstücken zur strukturellen Weiterentwicklung der Stadt.
- Verkauf von städtischen Gewerbegrundstücken in Friedrichshafen zur Betriebsansiedlung oder –erweiterung aufgrund Kontaktvermittlung und in enger Zusammenarbeit mit der städtischen Wirtschaftsförderung SWF.
- Verkauf von Wohnbaugrundstücken im Raum Friedrichshafen, d.h. unbebaute Grundstücke, die je nach Ausgestaltung des Bebauungsplanes bzw. des geltenden Baurechtes mit einem Einzelhaus, einer Doppelhaushälfte oder mit Mehrfamilienwohnhäusern bebaut werden können.
- Verpachtung unbebauter, städtischer Grundstücke, wie z. B. landwirtschaftliche Grundstücke, Grünflächen, Stellplätze, Lagerflächen sowie der städtischen Klein- bzw. Schrebergärten.
- Verwaltung und Bewirtschaftung der städtischen extern genutzten Gebäude.
- Versorgung von Haushalten mit Wohnraum, welche auf dem Wohnungsmarkt schwer vermittelbar sind.
- Verwaltung und Neuvermietung verschiedener, im Eigentum der Stadt Friedrichshafen stehender Gastronomiebetriebe und Ladenlokale.
- Abwicklung stadtinterner Vermessungsaufgaben sowie vermessungstechnischer Ingenieurleistungen für private und öffentliche Auftraggeber, wie z. B. Lagepläne, Bestandsaufnahmen und Bauvermessungen.
- Betreuung und Administration des Geographischen Informationssystems (GIS) innerhalb der gesamten Stadtverwaltung .
- Bewertung von Immobilien, Erstellung von Verkehrswertgutachten, Feststellung von Bodenrichtwerten und Vergleichspreisen.
- Neuordnung von Grundstücken in Baugebieten mit Hilfe freiwilliger oder gesetzlicher Umlegungsverfahren.
- Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen (WBS) nach § 15 Landeswohnraumförderungsgesetz.
- Erteilung eines Berechtigungsscheines zur Mietabsenkung für das „Häfler Wohnraumförderprogramm“ (Häfler WoPro“).
- Führung einer Wohnungssuchendenkartei für geförderte Wohnungen.
- Ausübung von Benennungsrechten an geförderten Wohnungen.
- Bearbeitung von kommunalen Förderprogrammen wie z. B. das Baukindergeld der Stadt Friedrichshafen und das Senioren- und behindertengerechte Wohnen.
- Die Erstellung des qualifizierten Mietspiegels der Stadt Friedrichshafen.
Abteilung / Aufgabenbereich
Adressen & Ansprechpartner
Amt für Vermessung und Liegenschaften
Charlottenstraße 12
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203-4200
amt.fuer.vermessung.und.liegenschaften@friedrichshafen.de
Routenplaner starten
Allgemeine Öffnungszeiten
Mo. | 08:00 – 12:00 Uhr |
Di. | 08:00 – 12:00 Uhr |
Mi. | 08:00 – 12:00 Uhr |
Do. | 08:00 – 12:00 und 14:00 – 18:00 Uhr |
Fr. | 08:00 – 12:00 Uhr |
Abweichende Öffnungszeiten:
13.11.2024
Aufgrund einer Betriebsversammlung ab 13 Uhr geschlossen.
Ansprechpartner
Herr Büchler,
Amtsleiter