Finanzamt Friedrichshafen
Die Aufgabe des Finanzamts ist die Verwaltung der Steuern.
Das Finanzamt ermittelt aufgrund Ihrer Angaben, aus Steuererklärungen oder anderen Informationen (z.B. einer Mitteilung der Kfz-Zulassungsstelle) die Besteuerungsgrundlagen.
Dann setzt das Finanzamt die jeweiligen Steuern fest, was in der Regel in Form eines Steuerbescheids geschieht und erhebt sie im Anschluss daran.
Ihr Finanzamt ist in der Regel für die folgenden Steuerarten zuständig:
- Einkommensteuer mit Lohnsteuer
- Körperschaftsteuer
- Umsatzsteuer
- Grunderwerbsteuer
Einige Finanzämter im Land sind zentral für bestimmte Besteuerungsaufgaben zuständig (wie z.B. für die Erbschaft-/Schenkungssteuer, für das Besteuerungsverfahren von Körperschaften, für die Betriebsprüfung oder für die Finanzkasse). Genauere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.
Die Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer sind Gemeinschaftssteuern, die sowohl dem Land als auch dem Bund zufließen. Die anderen oben genannten Steuern stehen dem Land Baden-Württemberg zu.
Das Finanzamt ermittelt für die Kommunen die Bemessungsgrundlagen für
- die Gewerbesteuer und
- die Grundsteuer.
Für diese Bereiche setzen die Kommunen die Steuern selbst fest und erheben diese auch.
Die Kirchensteuern für die großen Glaubensgemeinschaften werden ebenfalls vom Finanzamt festgesetzt und erhoben.
Die Mitarbeiter Ihres Finanzamts geben Ihnen auch allgemeine Auskünfte zu Steuerangelegenheiten. Die gestaltende individuelle Beratung ist jedoch den Angehörigen der steuerberatenden Berufe und den Rechtsanwälten vorbehalten.
Die Aufgaben des Finanzamts beruhen auf den Vorgaben des Grundgesetzes (Artikel 106 in Verbindung mit Artikel 108). Aufsichtsbehörden der Finanzämter sind die Oberfinanzdirektion Karlsruhe und das Finanzministerium.
Betreute Dienstleistungen u. a.
- Abgeltungsteuer - Nichtveranlagungs-Bescheinigung beantragen
- Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen
- Denkmalschutz - Steuerliche Förderung beantragen
- Ehrenamtspauschale geltend machen
- Einkommensteuer
- Einkommensteuer - Erklärung abgeben
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale abrufen
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung bei Heirat
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragen
- Fahrtenbuch für steuerliche Zwecke führen
- Fahrzeugeinzelbesteuerung beantragen
- Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung beantragen
- Gewerbesteuer - Erklärung abgeben
- Grunderwerbsteuer zahlen
- Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen - steuerliche Förderung beantragen
- Kinderbetreuungskosten - steuerliche Förderung beantragen
- Kinderfreibetrag als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal beantragen
- Körperschaftsteuer - Erklärung abgeben
- Lohnsteuer anmelden und bescheinigen
- Lohnsteuerermäßigung beantragen
- Stiftungen - Änderungen dem Finanzamt mitteilen
- Umsatzsteuer - Jahreserklärung oder Voranmeldung abgeben
- Unternehmen oder selbstständige Tätigkeit zur Steuer anmelden
- Vereinsgründung - Verein beim Finanzamt anmelden
- Wechsel der Steuerklasse bei Ehepaaren beantragen
- Übungsleiterpauschale geltend machen
Adressen & Ansprechpartner
Finanzamt Friedrichshafen
Ehlersstr. 13
88046 Friedrichshafen
Tel. 07541/706-0 (Zentrale)
Fax 07541/706-111
poststelle-61@finanzamt.bwl.De-Mail.de
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