Oberbürgermeisterwahl
Am Sonntag, 29. September 2024 wurde in Friedrichshafen ein neuer Oberbürgermeister gewählt. Der Bewerber Simon Blümcke hat mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten. Er ist somit zum Oberbürgermeister gewählt.
Wichtige Termine
Wann? | Was? |
---|---|
28. Juni 2024 | Ausschreibung der OB-Wahl |
29. Juni 2024 | Beginn der Bewerbungsfrist |
vorauss. ab 23. Aug. 2024 | Versand der Wahlbenachrichtigungen |
2. September 2024, 18 Uhr | Ende der Bewerbungsfrist |
vorauss. 5./6. Sept. 2024 | Öffentliche Bekanntmachung der zur Wahl zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber |
vorauss. ab 9. Sept. 2024 | Versand der Briefwahlunterlagen |
23. September 2024, 19 Uhr | Vorstellung der Kandidaten |
29. September 2024, 8–18 Uhr | Wahltag |
13. Oktober 2024, 8–18 Uhr | mögliche Stichwahl |
Bei der Oberbürgermeisterwahl wird am Sonntag, 29. September 2024 der neue Oberbürgermeister der Stadt Friedrichshafen gewählt. Sollte eine Stichwahl nötig sein, wird diese am Sonntag, 13. Oktober stattfinden. Die Amtszeit dauert acht Jahre.
Der Oberbürgermeister wird in direkter Wahl gewählt. Bei der Oberbürgermeisterwahl dürfen in Friedrichshafen insgesamt rund 45.900 Wahlberechtigte wählen:
- Deutsche und Unionsbürger/-innen,
- die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und
- ihre (Haupt-)Wohnung seit mindestens drei Monaten in Friedrichshafen haben
- oder als Wohnungslose ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Friedrichshafen haben
- und im Wählerverzeichnis der Kommune geführt sind.
Wählbar zur Oberbürgermeisterin oder zum Oberbürgermeister sind Deutsche und in Deutschland wohnende Unionsbürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten und dürfen nicht nach § 46 Absatz 2 der Gemeindeordnung von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein.
Bewerberinnen und Bewerber für die OB-Wahl in Friedrichshafen müssen 100 Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger einreichen. Außerdem müssen sie eine Wählbarkeitsbescheinigung vorlegen. Die Einzelheiten sind im Kommunalwahlgesetz geregelt.
Zum Ende der Bewerbungsfrist für die Oberbürgermeisterwahl waren neun Bewerbungen eingegangen. Zwei Bewerber wurden vom Gemeindewahlausschuss nicht zugelassen. Zugelassen zur Wahl wurden sieben Bewerber. Die Reihenfolge auf dem Stimmzettel bestimmt sich nach dem Eingang der Bewerbung. Da die Bewerbungen von Johannes Henne und Simon Blümcke als gleichzeitig eingegangen anzusehen sind, mussten Platz 1 und 2 ausgelost werden:
- Johannes Henne
- Simon Blümcke
- Dieter Baldauf
- Rocco Granato
- Frank Schmid
- Markus Werner
- Franz Eduard Gruber
Die Kandidatenvorstellung im Graf-Zeppelin-Haus, Hugo-Eckener-Saal, ist am Montag, 23. September, 19 Uhr. Saalöffnung ist um 18 Uhr.
Die Reihenfolge, in der sich die sieben Bewerber vorstellen, entspricht der Auflistung auf dem Stimmzettel:
Johannes Henne, Simon Blümcke, Dieter Baldauf, Rocco Granato, Frank Schmid, Markus Werner und Franz Eduard Gruber.
Für die persönliche Vorstellung und Fragen stehen jedem Bewerber maximal 25 Minuten zur Verfügung. Nur wer in Friedrichshafen gemeldet ist, darf Fragen an die Kandidaten stellen. Die Fragesteller werden vom Veranstaltungsleiter, Erster Bürgermeister Fabian Müller, aufgerufen und gebeten, Name und Anschrift in Friedrichshafen zu nennen. Weitere Informationen zur Kandidatenvorstellung.
Jede und jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme.
Gewählt ist, wer am Wahltag, Sonntag, 29. September mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
Neu in Baden-Württemberg ist die Stichwahl-Regelung: Entfällt auf keine Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am Sonntag, 13. Oktober eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen und Bewerbern mit den meisten Stimmen statt. Neue Bewerbungen sind bei der Stichwahl nicht mehr möglich, es können auch keine anderen Namen auf den Stimmzettel für die Stichwahl geschrieben werden. Wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen in der Stichwahl erreicht hat, ist gewählt.
Gewählt wird in den Wahllokalen, die sich auf die ganze Stadt und die Ortschaften verteilen oder per Briefwahl. Die Briefwahlunterlagen müssen vorab beantragt werden.
Voraussichtlich ab 23. August erhalten alle Wahlberechtigten per Post und automatisch eine Wahlbenachrichtigung. In dieser informiert die Verwaltung die Bürgerinnen und Bürger darüber, dass sie bei der Wahl ihre Stimme abgeben dürfen, und in welchem Wahllokal sie dies tun können. Die Benachrichtigung enthält einen Vordruck für einen Antrag auf Briefwahl. Die Briefwahl kann per Post oder online beantragt werden. Die entsprechenden Hinweise dazu sind auf der Wahlbenachrichtigung zu finden. Wer den auf dem Schreiben eingedruckten QR-Code nutzt, wird auf ein vorausgefülltes Online-Formular geführt.
Bei der Anforderung der Unterlagen kann auch gleich angegeben werden, ob man für eine eventuell notwendige Stichwahl am 13. Oktober ebenfalls Briefwahlunterlagen erhalten möchte. Die Briefwahlunterlagen können erst nach Zulassung der Bewerberinnen und Bewerber gedruckt und versandt werden, also voraussichtlich ab 9. September.
Folgende Möglichkeiten haben Sie, um Briefwahl zu beantragen:
- Sobald nach Zulassung der Bewerberinnen und Bewerber die Stimmzettel gedruckt sind (voraussichtlich ab 9. September), können die Briefwahlunterlagen persönlich im Briefwahl-Büro und bis Freitag, 27. September, 18 Uhr beantragt und abgeholt werden. Wer möchte, kann direkt vor Ort in einer Wahlkabine wählen und den Stimmzettel im verschlossenen Kuvert in die Wahlurne einwerfen. Die Stadt Friedrichshafen hat in der Eugen-Bolz-Straße, an der Rückseite des Rathauses, ein Briefwahl-Büro eingerichtet, in dem Wahlberechtigte ihre Briefwahlunterlagen direkt erhalten und unmittelbar vor Ort wählen können. Das Briefwahl-Büro ist voraussichtlich ab Montag, 9. September geöffnet: montags bis freitags von 8 bis 13 Uhr, zusätzlich montags und dienstags von 14 bis 16 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr sowie samstags von 9 bis 13 Uhr.
- Die Online-Beantragung war nur bis Donnerstag, 26. September 2024, 12 Uhr möglich.
- Per Post: Einfach den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und rechtzeitig zurücksenden, damit die Wahlunterlagen auch rechtzeitig per Post bei Ihnen ankommen können.
- In Vertretung: Mit einer schriftlichen Vollmacht und der Wahlbenachrichtigung kann die Briefwahl auch in Vertretung für Dritte beantragt werden.
- Möglich sind auch Fax oder E-Mail. In diesen Fällen sollte dem Antrag eine Kopie oder ein Scan des Personalausweises beiliegen. Fax oder E-Mail müssen rechtzeitig eingehen, damit die Wahlunterlagen rechtzeitig per Post ankommen können.
- Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Briefwahlunterlagen können unmittelbar vor der Wahl bis Freitag, 27. September 2024 bis spätestens 18 Uhr beantragt werden, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 15 Uhr. Wahlberechtigte bzw. ihre Vertretungen wenden sich dafür bitte an den Bürgerservice im Rathaus, Adenauerplatz 1, 88045 Friedrichshafen. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten: Familienname, Vorname, Geburtsdatum und die vollständige Anschrift und am besten auch noch die Wahlbezirks- und Wählernummer, unter der die Antragstellerin oder der Antragsteller im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Versand Briefwahlunterlagen: Wer einen Antrag auf Briefwahl gestellt hat, erhält voraussichtlich ab Montag, 9. September zusammen mit dem Stimmzettel auch die weiteren für die Briefwahl erforderlichen Unterlagen. Dem Stimmzettel ist ein Merkblatt beigefügt, auf dem die Stimmabgabe nochmals erklärt wird.
Der Wahlbrief muss spätestens mit Schließung der Wahllokale am Wahlsonntag um 18 Uhr im Rathaus, Adenauerplatz 1, 88045 Friedrichshafen vorliegen.
Für die Wahl im Wahllokal ist in der Regel die Wahlbenachrichtigung ausreichend. Sicherheitshalber sollte aber ein gültiges Ausweisdokument mitgebracht werden.
Wer bis 8. September 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und annimmt, wahlberechtigt zu sein, wendet sich bitte an das Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung: wahlen@friedrichshafen.de oder Telefon 07541 203-2181.
Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können Sie trotzdem an der Wahl teilnehmen. Voraussetzung dafür ist aber, dass Sie im Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirks eingetragen sind. Der zuständige Wahlraum kann beim Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung: wahlen@friedrichshafen.de oder Telefon 07541 203-2181 erfragt werden. Vergessen Sie auf keinen Fall, Ihren Personalausweis oder Reisepass zum Wahllokal mitzubringen.
Die Auszählung kann auf einer Präsentation im Eingangsbereich des Rathauses ab 18 Uhr mitverfolgt werden. Dort wird auch das vorläufige Ergebnis präsentiert. Die Ergebnisse können auch im Internet unter www.wahlen.friedrichshafen.de abgefragt werden. Dort wird am Wahltag ein Link auf das Wahlergebnisportal hinterlegt.
Neu in Baden-Württemberg ist die Stichwahl-Regelung: Entfällt auf keine Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am Sonntag, 13. Oktober eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen statt. Neue Bewerbungen sind bei der Stichwahl nicht mehr möglich, es können auch keine anderen Namen auf den Stimmzettel für die Stichwahl geschrieben werden. Wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen in der Stichwahl erreicht hat, ist gewählt.
Den Gemeindewahlausschuss leitet Oberbürgermeister Andreas Brand als Vorsitzender, seine Stellvertretung ist durch die Gemeindeordnung geregelt. Als Beisitzer wurden gewählt Norbert Fröhlich (Stellvertretung: Franz Bernhard), Dagmar Mader (Stellvertretung: Dr. Barbara Wagner), Matthias Eckmann (Stellvertretung: Laura Straub), Dr. Dagmar Hoehne (Stellvertretung: Achim Baumeister), Simon Wolpold (Stellvertretung: Jürgen Holeksa), Gaby Lamparsky (Stellvertretung: Peter Stojanoff) und Dr. Marion Morcher (Stellvertretung: Joachim Krüger).
Am 31. Oktober 2024. Die vorgezogene OB-Wahl wurde notwendig, da Oberbürgermeister Andreas Brand Mitte März 2024 mitteilte, dass er Ende Oktober 2024 und damit sieben Monate früher als vorgesehen, aus dem Amt ausscheiden werde.
Das Wahlergebnis wird nach Feststellung durch den Gemeindewahlausschuss an das Regierungspräsidium Tübingen zur Prüfung weitergeleitet. Das weitere Procedere und der Termin für die Amtseinsetzung werden mit dem Regierungspräsidium abgestimmt.
Die Ergebnisse vorheriger OB-Wahlen in Friedrichshafen finden Sie im Wahlarchiv.
Das Serviceportal Baden-Württemberg hat unter www.service-bw.de alles Wichtige rund um das Thema Bürgermeisterwahl bzw. Oberbürgermeisterwahl zusammengefasst.
Die Ober-Bürgermeister-Wahl ist am Sonntag, 29. September 2024.
Manchmal bekommt kein Kandidat mehr als die Hälfte von allen Kreuzen.
Dann gibt es eine Stichwahl am Sonntag, 13. Oktober 2024.
Dann dürfen alle Bürger nochmal wählen.
Was man wissen muss zur Ober-Bürgermeister-Wahl
Eine Internetseite, die alles erklärt: Hier klicken.
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