Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters

Am Sonntag, 29. September 2024 wählen die Wahlberechtigten in Friedrichshafen ihre neue Oberbürgermeisterin oder ihren neuen Oberbürgermeister. Sollte eine Stichwahl nötig sein, wird diese am Sonntag, 13. Oktober stattfinden. 

Wichtige Termine

Wann? Was?
28. Juni 2024 Ausschreibung der OB-Wahl
29. Juni 2024 Beginn der Bewerbungsfrist
2. September 2024, 18 Uhr Ende der Bewerbungsfrist
vorauss. 5. Sept. 2024 Öffentliche Bekanntmachung der zur Wahl zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber
23. September 2024 Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten
29. September 2024, 8–18 Uhr Wahltag
13. Oktober 2024, 8–18 Uhr mögliche Stichwahl

Bei der Oberbürgermeisterwahl wird am Sonntag, 29. September 2024 die neue Oberbürgermeisterin oder der neue Oberbürgermeister der Stadt Friedrichshafen gewählt. Sollte eine Stichwahl nötig sein, wird diese am Sonntag, 13. Oktober stattfinden. Die Amtszeit dauert acht Jahre.

Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister werden in direkter Wahl gewählt. Bei der Oberbürgermeisterwahl dürfen in Friedrichshafen insgesamt rund 45.900 Wahlberechtigte wählen:

  • Deutsche und Unionsbürger/-innen, 
  • die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und
  • ihre (Haupt-)Wohnung seit mindestens drei Monaten in Friedrichshafen haben
  • oder als Wohnungslose ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Friedrichshafen haben
  • und im Wählerverzeichnis der Kommune geführt sind.

 

Wählbar zur Oberbürgermeisterin oder zum Oberbürgermeister sind Deutsche und in Deutschland wohnende Unionsbürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten und dürfen nicht nach § 46 Absatz 2 der Gemeindeordnung von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein. 

Bewerberinnen und Bewerber für die OB-Wahl in Friedrichshafen müssen 100 Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger einreichen. Außerdem müssen sie eine Wählbarkeitsbescheinigung vorlegen. Die Einzelheiten sind im Kommunalwahlgesetz geregelt.

Die Kandidatenvorstellung im Graf-Zeppelin-Haus ist am Montag, 23. September.

 

Jede und jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme

Gewählt ist, wer am Wahltag, Sonntag, 29. September mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. 

Neu in Baden-Württemberg ist die Stichwahl-Regelung: Entfällt auf keinen der Bewerberinnen und Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am Sonntag, 13. Oktober eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen und Bewerbern mit den meisten Stimmen statt. Neue Bewerbungen sind bei der Stichwahl nicht mehr möglich, es können auch keine anderen Namen auf den Stimmzettel für die Stichwahl geschrieben werden. Wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen in der Stichwahl erreicht hat, ist gewählt.

Gewählt wird in den Wahllokalen, die sich auf die ganze Stadt und die Ortschaften verteilen oder per Briefwahl. Die Briefwahlunterlagen müssen vorab beantragt werden. 

Rechtzeitig vor der Wahl erhalten alle Wahlberechtigten per Post und automatisch eine Wahlbenachrichtigung. In dieser informiert die Verwaltung die Bürgerinnen und Bürger darüber, dass sie bei der Wahl ihre Stimme abgeben dürfen, und in welchem Wahllokal sie dies tun können. Die Benachrichtigung enthält einen Vordruck für einen Antrag auf Briefwahl. Die Briefwahl kann per Post oder online beantragt werden. Die entsprechenden Hinweise dazu sind auf der Wahlbenachrichtigung zu finden. Wer den auf dem Schreiben eingedruckten QR-Code nutzt, wird auf ein vorausgefülltes Online-Formular geführt. 

Bei der Anforderung der Unterlagen kann auch gleich angegeben werden, ob man für eine eventuell notwendige Stichwahl am 13. Oktober ebenfalls Briefwahlunterlagen erhalten möchte. Die Briefwahlunterlagen können erst nach Zulassung der Bewerberinnen und Bewerber gedruckt und versandt werden.

Folgende Möglichkeiten haben Sie, um Briefwahl zu beantragen:

  • Sobald nach Zulassung der Bewerberinnen und Bewerber die Stimmzettel gedruckt sind, können die Briefwahlunterlagen persönlich im Briefwahl-Büro und bis Freitag, 27. September, 18 Uhr beantragt und abgeholt werden. Wer möchte, kann direkt vor Ort in einer Wahlkabine wählen und den Stimmzettel im verschlossenen Kuvert in die Wahlurne einwerfen. Die Stadt Friedrichshafen hat in der Eugen-Bolz-Straße, an der Rückseite des Rathauses, ein Briefwahl-Büro eingerichtet, in dem Wahlberechtigte ihre Briefwahlunterlagen direkt erhalten und unmittelbar vor Ort wählen können. Das Briefwahl-Büro ist voraussichtlich ab Anfang/Mitte September geöffnet: montags bis freitags von 8 bis 13 Uhr, zusätzlich montags und dienstags von 14 bis 16 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr sowie samstags von 9 bis 13 Uhr – außer an Feiertagen.
  • Die Online-Beantragung ist nur bis Donnerstag, 26. September 2024, 12 Uhr möglich, damit die Unterlagen rechtzeitig per Post ankommen können.
  • Per Post: Einfach den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und rechtzeitig zurücksenden, damit die Wahlunterlagen auch rechtzeitig per Post bei Ihnen ankommen können.
  • In Vertretung: Mit einer schriftlichen Vollmacht und der Wahlbenachrichtigung kann die Briefwahl auch in Vertretung für Dritte beantragt werden.
  • Möglich sind auch Fax oder E-Mail. In diesen Fällen muss dem Antrag eine Kopie oder ein Scan des Personalausweises beiliegen. Fax oder E-Mail müssen rechtzeitig eingehen, damit die Wahlunterlagen rechtzeitig per Post ankommen können.
  • Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Briefwahlunterlagen können unmittelbar vor der Wahl bis Freitag, 27. September 2024 bis spätestens 18 Uhr beantragt werden, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 15 Uhr. Wahlberechtigte bzw. ihre Vertretungen wenden sich dafür bitte an den Bürgerservice im Rathaus, Adenauerplatz 1, 88045 Friedrichshafen. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten: Familienname, Vorname, Geburtsdatum und die vollständige Anschrift und am besten auch noch die Wahlbezirks- und Wählernummer, unter der die Antragstellerin oder der Antragsteller im Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Wer einen Antrag auf Briefwahl gestellt hat, erhält zusammen mit den Stimmzetteln auch die weiteren für die Briefwahl erforderlichen Unterlagen. Den Stimmzetteln ist ein Merkblatt beigefügt, auf dem die Stimmabgabe nochmals erklärt wird. 

Der Wahlbrief muss spätestens mit Schließung der Wahllokale am Wahlsonntag um 18 Uhr im Rathaus, Adenauerplatz 1, 88045 Friedrichshafen vorliegen.

 

Für die Wahl im Wahllokal ist in der Regel die Wahlbenachrichtigung ausreichend. Sicherheitshalber sollte aber ein gültiges Ausweisdokument mitgebracht werden.

Wer bis 8. September 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und annimmt, wahlberechtigt zu sein, wendet sich bitte an das Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung: oder Telefon 07541 203-2180.

Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können Sie trotzdem an der Wahl teilnehmen. Voraussetzung dafür ist aber, dass Sie im Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirks eingetragen sind. Der zuständige Wahlraum kann beim Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung: oder Telefon 07541 203-2180 erfragt werden. Vergessen Sie auf keinen Fall, Ihren Personalausweis oder Reisepass zum Wahllokal mitzubringen.

Die Auszählung kann auf einer Präsentation im Großen Sitzungssaal des Rathauses ab 18 Uhr mitverfolgt werden. Dort wird auch das vorläufige Ergebnis präsentiert. Die Ergebnisse können auch im Internet unter www.wahlen.friedrichshafen.de abgefragt werden. Dort wird am Wahltag ein Link auf das Wahlergebnisportal hinterlegt.

Neu in Baden-Württemberg ist die Stichwahl-Regelung:  Entfällt auf keinen der Bewerberinnen und Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am Sonntag, 13. Oktober eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen und Bewerbern mit den meisten Stimmen statt. Neue Bewerbungen sind bei der Stichwahl nicht mehr möglich, es können auch keine anderen Namen auf den Stimmzettel für die Stichwahl geschrieben werden. Wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen in der Stichwahl erreicht hat, ist gewählt.

Nein.

Den Gemeindewahlausschuss leitet Oberbürgermeister Andreas Brand als Vorsitzender, seine Stellvertretung ist durch die Gemeindeordnung geregelt. Als Beisitzer wurden gewählt Norbert Fröhlich (Stellvertretung: Franz Bernhard), Dagmar Mader (Stellvertretung: Dr. Barbara Wagner), Matthias Eckmann (Stellvertretung: Laura Straub), Dr. Dagmar Hoehne (Stellvertretung: Achim Baumeister), Simon Wolpold (Stellvertretung: Jürgen Holeksa), Gaby Lamparsky (Stellvertretung: Peter Stojanoff) und Dr. Marion Morcher (Stellvertretung: Joachim Krüger).

Am 31. Oktober 2024. Die vorgezogene OB-Wahl wurde notwendig, da Oberbürgermeister Andreas Brand Mitte März 2024 mitteilte, dass er Ende Oktober 2024 und damit sieben Monate früher als vorgesehen, aus dem Amt ausscheiden werde.

Das Wahlergebnis wird nach Feststellung durch den Gemeindewahlausschuss an das Regierungspräsidium Tübingen zur Prüfung weitergeleitet. Das weitere Procedere und der Termin für die Amtseinsetzung werden mit dem Regierungspräsidium abgestimmt.

Das Serviceportal Baden-Württemberg hat unter www.service-bw.de alles Wichtige rund um das Thema Bürgermeisterwahl bzw. Oberbürgermeisterwahl zusammengefasst.

Die Ober-Bürgermeister-Wahl ist am Sonntag, 29. September 2024.

Manchmal bekommt kein Kandidat mehr als die Hälfte von allen Kreuzen.
Dann gibt es eine Stichwahl am Sonntag, 13. Oktober 2024.
Dann dürfen alle Bürger nochmal wählen.

Was man wissen muss zur Ober-Bürgermeister-Wahl

Eine Internetseite, die alles erklärt: Hier klicken.

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