Bundestagswahl

Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025

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Video der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg

Das Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung der Stadt Friedrichshafen, Aufgabenbereich Wahlen, informiert hier zur Bundestagswahl, die am 23. Februar 2025 stattfindet. 

Wichtige Termine

Wann? Was?
bis 2. Februar Versand der Wahlbenachrichtigungen und Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis durch die Stadt
bis 3. Februar Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Kreiswahl- und Landeswahlvorschläge durch die Kreiswahlleitung
3. bis 7. Februar Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und Einspruchsmöglichkeit wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit
10. Februar Briefwahl-Büro öffnet
ab Mitte Februar Versand der Briefwahlunterlagen
bis 17. Februar Öffentliche Bekanntmachung über die Durchführung der Wahl durch die Stadt
20. Februar, 12 Uhr Briefwahl: Fristende zur Online-Beantragung
21. Februar, 15 Uhr Briefwahl: Fristende zur persönlichen Beantragung direkt im Briefwahlbüro/Rathaus
23. Februar, 8–18 Uhr Wahltag

Briefwahlunterlagen online beantragen

Um die Briefwahlunterlagen online zu beantragen, füllen Sie bitte das Online-Formular aus. Sie benötigen dafür Ihre Wahlbezirksnummer und Wählernummer, die Sie auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung finden. Die Online-Beantragung ist bis Donnerstag, 20. Februar, 12 Uhr möglich.

Bitte beachten Sie, dass Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst etwa zwei Wochen vor dem Wahltermin versandt werden können, da vorher keine Stimmzettel zur Verfügung stehen werden.

Briefwahlunterlagen online beantragen

Persönlich können die Unterlagen ab Montag, 10. Februar bis Freitag, 21. Februar, 15 Uhr im Briefwahlbüro, Eugen-Bolz-Straße (Rückseite Rathaus), beantragt werden.

Fragen, Antworten & Wissenswertes

Am Sonntag, 23. Februar 2025 wird bei der Bundestagswahl der 21. Deutsche Bundestag gewählt. Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Bei der Bundestagswahl dürfen in Friedrichshafen insgesamt rund 40.570 Wahlberechtigte wählen:

  • Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1. des Grundgesetzes sind,
  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung (bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung) innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • im Wählerverzeichnis der Heimatgemeinde geführt werden.

Dort, wo der Hauptwohnsitz gemeldet ist, werden die Wählerinnen und Wähler auch automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen und sind in der Kommune auch grundsätzlich wahlberechtigt.

Personen ohne festen Wohnsitz sowie Auslandsdeutsche  müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Die Antragsfrist ist hierfür der 2. Februar 2025.

Wenn Sie zwischen dem 12.01.2025 und 02.02.2025 nach Friedrichshafen ziehen und hier ihren Hauptwohnsitz anmelden, kann dies Auswirkungen auf den Ort, an dem Sie ihr Wahlrecht für die Bundestagswahl ausüben können, mit sich bringen:

  • Zuzug aus dem Ausland: Sie müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, um in Friedrichshafen wählen zu können.
  • Umzug innerhalb Deutschlands: Sie müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, um in Friedrichshafen wählen zu können. Ansonsten bleiben Sie an Ihrem alten Wohnort wahlberechtigt. Den Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis können Sie bei Ihrer Anmeldung beim Bürgerservice stellen.

In beiden Fällen können Sie den Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bis zum 02.02.2025 stellen.

Bei einem Umzug innerhalb von Friedrichshafen ab dem 12.01.2025 bleiben Sie in Ihrem „alten“ Wahlbezirk wahlberechtigt. Sofern Sie im Wahlbezirk Ihrer neuen Anschrift wählen möchten, ist dies nur noch mit einem Wahlschein möglich.

Bitte beachten Sie, dass immer das Meldedatum maßgeblich ist, das heißt ausschlaggebend für die Entscheidung, ob und wo Sie in Friedrichshafen wahlberechtigt sind, ist das Datum, an dem Sie sich in Friedrichshafen an- bzw. umgemeldet haben und nicht das Datum, an dem Sie Ihre Wohnung tatsächlich bezogen haben.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl gewählt. Sie wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wählt man die Landesliste einer Partei.

Gewählt wird entweder durch Stimmabgabe im Wahllokal oder per Briefwahl. Eine Stimmabgabe online ist nicht möglich.

Für die Wahl im Wahllokal gilt: 

  • Die Stimmabgabe vor Ort ist nur im Wahllokal möglich, welches auf Ihrer Wahlbenachrichtigung zu finden ist.
  • Für die Stimmabgabe im Wahllokal ist die Wahlbenachrichtigung erforderlich, bitte halten Sie zudem einen Personalausweis bereit. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung vorlegen können, können Sie mit Ihrem Personalausweis in Ihrem Wahllokal wählen. Falls Sie nicht mehr wissen, in welchem Wahllokal Sie wählen können, finden Sie Ihr Wahllokal im Wahllokalfinder, der noch rechtzeitig online bereitgestellt und hier verlinkt wird.

Für die Briefwahl gilt:

  • Briefwahlunterlagen werden nur auf Antrag versendet. Wenn Sie in einem anderen Wahlraum Ihres Wahlkreises oder durch Briefwahl wählen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein. Um diesen zu erhalten, reicht ein einfacher Antrag. Wie die Briefwahl beantragt werden kann, erfahren Sie hier.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen:

  • Mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl gewählt. Sie wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben.
  • Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wählt man die Landesliste einer Partei.

Gewählt wird in insgesamt 43 Wahllokalen, die sich auf die ganze Stadt und die Ortschaften verteilen oder per Briefwahl. Die Briefwahlunterlagen müssen vorab beantragt werden. Wie die Briefwahl beantragt werden kann, erfahren Sie hier.

Wer bis spätestens Sonntag, 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und annimmt, wahlberechtigt zu sein, wendet sich an das Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung: oder Telefon 07541 203-52181.

Falls Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können Sie trotzdem an der Wahl teilnehmen. Voraussetzung dafür ist aber, dass Sie im Wählerverzeichnis Ihres Wahlbezirks eingetragen sind. Falls Sie nicht mehr wissen, in welchem Wahllokal Sie wählen können, finden Sie Ihr Wahllokal im Wahllokalfinder. Den Link auf den Wahllokalfinder werden wir hier rechtzeitig veröffentlichen. Vergessen Sie auf keinen Fall, Ihren Personalausweis oder Reisepass zum Wahllokal mitzubringen.

Wer per Briefwahl wählen möchte, benötigt dafür einen Wahlschein, der beantragt werden muss. Es gibt mehrere Möglichkeiten einen Wahlschein zu beantragen:

  • Die Online-Beantragung ist bis Donnerstag, 20. Februar, 12 Uhr möglich, damit die Unterlagen noch rechtzeitig per Post ankommen.
  • Briefwahlunterlagen können persönlich bis Freitag, 21. Februar, 15 Uhr beantragt werden. Bringen Sie dafür Ihre Wahlbenachrichtigung mit. Die Stadt Friedrichshafen hat in der Eugen-Bolz-Straße, an der Rückseite des Rathauses, ein Briefwahl-Büro eingerichtet, in dem Sie Ihre Briefwahlunterlagen direkt erhalten und unmittelbar vor Ort wählen können. Das Briefwahl-Büro ist ab Montag, 10. Februar bis Freitag, 21. Februar, 15 Uhr geöffnet.
  • Ein Antrag für den Wahlschein befindet sich auch auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Einfach ausfüllen und rechtzeitig per Post im frankierten Umschlag an die Stadt Friedrichshafen zurücksenden oder direkt im Rathaus, Adenauerplatz 1 einwerfen. Die Briefwahlunterlagen werden dann per Post zugesandt.
  • Mit einer schriftlichen Vollmacht und der Wahlbenachrichtigung kann die Briefwahl auch in Vertretung für Dritte beantragt werden. Die bevollmächtige Person muss sowohl den eigenen als auch den Ausweis der wahlberechtigten Person sowie deren Wahlbenachrichtigung mitbringen. Eine Erklärung befindet sich auch auf der Wahlbenachrichtigung.
  • Die Briefwahl kann außerdem per beantragt werden. In diesen Fällen fügen Sie dem Antrag bitte einen Scan Ihres Personalausweises bei. Die Briefwahlunterlagen werden dann per Post zugesandt.
  • Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Der Wahlbrief muss spätestens mit Schließung der Wahllokale am Wahlsonntag um 18 Uhr im Rathaus, Adenauerplatz 1, 88045 Friedrichshafen vorliegen.

Die Stadt Friedrichshafen hat in der Eugen-Bolz-Straße, an der Rückseite des Rathauses, voraussichtlich ab Montag, 10. Februar ein Briefwahl-Büro eingerichtet, in dem Sie Ihre Briefwahlunterlagen direkt erhalten und unmittelbar vor Ort wählen können. Das Briefwahlbüro ist ab Montag, 10. Februar bis Freitag, 21. Februar, 15 Uhr geöffnet. 

Öffnungszeiten Briefwahl-Büro ab voraussichtlich Montag, 10. Februar, Eugen-Bolz-Straße (Rückseite Rathaus):

Montag bis Freitag: 8–13 Uhr, 14–18 Uhr
Samstag: 9–13 Uhr

Für die Wahl im Wahllokal ist in der Regel die Wahlbenachrichtigung ausreichend. Sicherheitshalber sollte aber ein gültiges Ausweisdokument mitgebracht werden.

Mit dem Stimmzettel ist alles in Ordnung.

Bei der Bundestagswahl können Blinde und Wählerinnen und Wähler mit Sehbehinderung ihre Stimme mit Hilfe einer Stimmzettelschablone eigenständig abgeben. Zur Orientierung sind alle Stimmzettel in der rechten oberen Ecke gelocht oder abgeschnitten. 

Stimmzettelschablonen werden kostenlos von den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes ausgegeben. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.

In Friedrichshafen wurden vom Statistischen Landesamt drei Wahlbezirke als repräsentative Wahlbezirke für die Bundestagswahl am 23.02.2025 ausgewählt:

  • Urnenwahlbezirk 024: Kindergarten Hofinger Esch
  • Urnenwahlbezirk 091: Ettenkirch
  • Briefwahlbezirk 02: Urnenwahlbezirke 11 und 12 (jeweils Schulzentrum Schreienesch)

Die Wählerinnen und Wähler erhalten besondere Stimmzettel, mit denen die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe, jeweils nach Alter und Geschlecht erhoben werden. Die Zugehörigkeit zu einem repräsentativen Wahlbezirk wird anhand eines Kennbuchstabens auf der Wahlbenachrichtigung und auf dem Stimmzettel ersichtlich. 

Das Wahlgeheimnis wird durch die repräsentative Erhebung nicht verletzt.

Die Bundeszentrale für politische Bildung hat alles Wichtige rund um die Bundestagswahl zusammengefasst.

Die Bundestagswahl ist am 23. Februar 2025.

Was man wissen muss zur Bundestagswahl.

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Wahlergebnisse der vergangenen Jahre finden Sie in unserem Wahlarchiv.

Detaillierte Wahlergebnisse seit 2016 finden Sie auch auf derWahlergebnis-Plattform „Votemanager“.

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