Vollzugsmeldung einer Ersatzpflanzung
Der Gemeinderat hat am 22.05.2023 die Einführung einer Baumschutzsatzung beschlossen. Die Baumschutzsatzung gilt grundsätzlich sowohl für Privatpersonen und Firmen wie für städtische Liegenschaften.
Wenn Sie eine Ausnahme von der Baumschutzsatzung beantragt haben und ausgehend von diesem Antrag eine Ersatzpflanzung angeordnet wurde, müssen Sie diese nachweisen.
§8 (8) Die Verpflichtung zur Ersatzpflanzung gilt erst dann als erfüllt, wenn die Gehölze 2 Jahre nach der Pflanzung einen vitalen Zustand aufweisen. Die Durchführung der Ersatzpflanzung ist schriftlich anzuzeigen und durch Belege nachzuweisen. Sie sind dauerhaft zu unterhalten und unterliegen dem Schutz dieser Satzung.
Die Vollzugsmeldung einer Ersatzpflanzung muss mit unten stehendem Online-Formular nachgewiesen werden (alternativ mit dem PDF-Formular).
Meldung zum Vollzug der Baumpflanzung
Bitte halten Sie folgende Dateien bereit:
- Rechnung der Ersatzpflanzungen (Rechnungsbetrag kann geschwärzt werden)
- Fotos der Ersatzpflanzungen