Ausnahme von der Baumschutzsatzung beantragen
Der Gemeinderat hat am 22.05.2023 die Einführung einer Baumschutzsatzung beschlossen. Die Baumschutzsatzung gilt grundsätzlich sowohl für Privatpersonen und Firmen wie für städtische Liegenschaften.
Die Ausnahmen für maximal 3 Bäume können mit dem unten stehenden Online-Antragsformular beim Stadtbauamt/ Abteilung Stadtgrün und Friedhöfe beantragt werden. Bei mehr als 3 Bäumen nutzen Sie bitte alternativ den PDF-Antrag.
Bei Fragen zum Antrag oder zum Thema Bäume ist Frau Elflein (Tel. 07451-203 4312) gerne behilflich.
Wird ein Baum zur Fällung freigegeben, so ist in der Regel eine Ersatzpflanzung notwendig. Diese richtet sich nach der Größe des zu entfernenden Baumes und ist nach erfolgter Pflanzung über ein Online-Formular nachzuweisen. Ist eine Ersatzpflanzung nicht möglich, so ist eine Ausgleichszahlung zu leisten.
Geschützt sind Laubbäume, Eiben, Mammutbäume und Kiefern ab einem Stammumfang von 100 cm, gemessen in 1,00 m Höhe bzw. 80 cm Stammumfang wenn mindestens fünf Bäume als Gruppe zusammen stehen. Mehrstämmige Bäumen sind bereits geschützt, wenn ein Stämmling mindestens 50 cm Stammumfang in 1,00m Höhe misst.
Es ist verboten, geschützte Bäume zu beseitigen (fällen), zu beschädigen oder in ihrer typischen Erscheinungsform zu verändern. Ausnahmen sind möglich wenn beispielsweise von den Bäumen eine Gefahr ausgeht, der Abstand zwischen Baum und Wohngebäude 2,50 m und weniger beträgt oder eine baurechtlich zulässige Nutzung ansonsten nicht verwirklicht werden könnte.
Antrag zur Ausnahme von der Baumschutzsatzung
Je nachdem ob der Antrag im Rahmen einer Baugenehmigung eingereicht wird oder nicht, werden von uns unterschiedliche Dokumente benötigt, die Sie ganz am Ende des Formulars hochladen müssen.
Bitte halten Sie daher folgende Dateien bereit:
- bei Beantragung im Rahmen einer Baugenehmigung: Baumbestandsplan mit Darstellung der tatsächlichen Baumkrone sowie des beantragten Bauvorhabens
- ansonsten: Lageskizze/Lageplan oder Lagebeschreibung und gegebenenfalls Bilder.