Förderprogramm Klimaschutz

Mit dem Förderprogramm „Klimaschutz“ will die Stadt Friedrichshafen ihre Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende dabei unterstützen, einen Beitrag zu Energieeffizienz und Klimaschutz zu leisten und die Lebensqualität in der Stadt erhöhen. 

Geförderte Maßnahmen

Folgende Maßnahmen werden durch das Förderprogramm der Stadt Friedrichshafen gefördert:

Wer wird gefördert?

  • Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts als Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden mit weniger als zehn Wohneinheiten in Friedrichshafen (PLZ 88045, 88046, 88048), für die der Bauantrag vor 2002 gestellt wurde.
  • Gewerbetreibende als Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden in Friedrichshafen mit einer Kubatur von weniger als 5.000 cbm. 

Was wird gefördert?

Förderfähig sind:

  • die energetische Sanierung von Dach und Fassade
  • der Austausch von Fenstern

Unter welchen Bedingungen wird gefördert? 

  • Die Mindestinvestition inkl. Lohnkosten und Abbruch-/Ausbaukosten beträgt 5.000 €.
  • Die Maximalförderung pro Sanierung beträgt insgesamt 10.000 €.
  • Die geförderte Maßnahme muss durch eine Energieberatung empfohlen werden. Die Energieberatung muss im Antragsformular bescheinigt  werden. Die Energieagentur Bodenseekreis bietet kostenfreie Erstberatungen für die Bürgerinnen und Bürger von Friedrichshafen an.
  • Alle baurechtlichen und denkmalrechtlichen Anforderungen werden erfüllt.
  • Gefördert werden ausschließlich Gebäude, für die der Bauantrag bis einschließlich 31.12.2002 gestellt wurde.
  • Der Förderantrag ist persönlich zu unterschreiben.
  • Es besteht eine Bindefrist für von 10 Jahren. 

Dachdämmung:

  • U-Wert max. 0,14 W/m²K
  • Der Fördersatz beträgt 25 € / m² gedämmte Dachfläche. 

Fassadendämmung:

  • U-Wert max. 0,20 W/m²K
  • Der Fördersatz beträgt 25 € / m² gedämmte Außenwandfläche. 

Austausch von Fenstern und Balkontüren:

  • Uw-Wert max. 0,90 W/m²K
  • Der Fördersatz beträgt 25 € / m² Fensterfläche zzgl. Rahmen.

Wer oder was ist nicht förderfähig?

  • Eine Mehrfachförderung von gleichartigen Maßnahmen durch dieses Programm pro Gebäude ist ausgeschlossen. Jede gleichartige Förderung kann pro Gebäude nur einmal beansprucht werden.
  • Wer die Zusatzförderung B des Baukindergeldes oder des Förderprogramms „Schallschutz“ der Stadt Friedrichshafen bezieht oder bezogen hat, kann für das gleiche Objekt keinen Zuschuss aus diesem Programm beantragen.
  • Die Förderung gilt nicht für Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen in ausgewiesenen Sanierungsgebieten.
  • Projekte, die bereits eine Förderung aus dem Häfler Klimafonds erhalten oder erhalten haben, sind ausgeschlossen. 

Zum Förderantrag Gebäudesanierung

Wer wird gefördert?

  • Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts als Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter von Wohngebäuden mit weniger als zehn Wohneinheiten in Friedrichshafen (PLZ 88045, 88046, 88048).
  • Gewerbetreibende als Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter von Gebäuden in Friedrichshafen mit einer Kubatur von weniger als 5.000 cbm. 

Was wird gefördert?

Der Einbau eines Eigenstromspeichers zur Optimierung der Nutzung von Sonnenergie. 

Unter welchen Bedingungen wird gefördert?

  • Die Mindestinvestition beträgt 5.000 € inkl. Installationskosten und ggf. Kosten der PV-Anlage bei Neubau.
  • Die Förderung beträgt pauschal 1.500 €.
  • Für Inhaberinnen und Inhaber der Häfler Karte verdoppelt sich der Fördersatz.
  • Die Netto-Mindestnutzkapazität beträgt 5 kWh.
  • Der Einbau erfolgt durch ein Fachunternehmen, insbesondere die Inbetriebnahme.
  • Eine Mehrfachförderung der Maßnahme durch dieses Programm pro Gebäude ist ausgeschlossen. Diese Förderung kann pro Gebäude nur einmal beansprucht werden.
  • Der Speicher bleibt mind. sechs Jahre am Standort in Betrieb.
  • Ggf. liegt die Zustimmung der bzw. des Vermietenden vor. 

Zum Förderantrag Klimaschutz

Wer wird gefördert?

  • Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts als Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter von Wohngebäuden mit weniger als zehn Wohneinheiten in Friedrichshafen (PLZ 88045, 88046, 88048).
  • Gewerbetreibende als Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter von Gebäuden in Friedrichshafen mit einer Kubatur von weniger als 5.000 cbm. 

Was wird gefördert?

Die Installation einer Photovoltaik-Fassadenanlage zur Optimierung der Nutzung von Sonnenergie. 

Unter welchen Bedingungen wird gefördert?

  • Die Mindestinvestition beträgt 3.000 € inkl. Montage- und Installationskosten.
  • Die Förderung beträgt 500 € pro KWp.
  • Für Inhaberinnen und Inhaber der Häfler Karte verdoppelt sich der Fördersatz.
  • Die Maximalförderung beträgt 5.000 €.
  • Alle baurechtlichen und denkmalrechtlichen Anforderungen werden erfüllt.
  • Es handelt sich nicht um eine sog. Balkonanlage.
  • Die Anlage bleibt mind. sechs Jahre in Betrieb.
  • Ggf. liegt die Zustimmung der bzw. des Vermieterenden vor.
  • Eine Mehrfachförderung der Maßnahme durch dieses Programm pro Gebäude ist ausgeschlossen. Diese Förderung kann pro Gebäude nur einmal beansprucht werden. 

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Wer wird gefördert?

Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts als Eigentümerinnen und Eigentümer, Pächterinnen und Pächter sowie Mieterinnen und Mieter von Wohnungen, Geschäftsräumen und Gebäuden in Friedrichshafen (PLZ 88045, 88046, 88048). 

Was wird gefördert?

Die Installation von Balkonphotovoltaikanlagen an Wohnungen oder Geschäftsräumen. 

Unter welchen Bedingungen wird gefördert?

  • Die Förderung beträgt 50 % der Investitionskosten, max. 300 €. Zu den Investitionskosten zählen die Kosten für PV-Modul, Wechselrichter, Kabel, Halterungen und Montage.
  • Die Mindestleistung der Anlage beträgt 600 Watt.
  • Die Anlage wird im Marktstammdatenregister angemeldet.
  • Alle denkmalrechtlichen Anforderungen werden erfüllt.
  • Ggf. liegt die Zustimmung des Vermieters / der Vermieterin vor.
  • Die Anlage bleibt mind. 6 Jahre in Betrieb. Bei Umzügen innerhalb des Stadtgebiets kann die Anlage mitgenommen werden.
  • Die Förderung kann pro Stromzähler nur einmal beansprucht werden. Begründete Fälle (Umzug Vormieter / Vormieterin) werden gesondert geprüft und fallabhängig bewertet. 

Erforderliche Unterlagen nach Bewilligung und Umsetzung der Maßnahme für die Auszahlung des Zuschusses für Balkonkraftanlagen:

  • Rechnung mit Zahlungsbeleg
  • Angabe Stromzählernummer
  • Meldung im Marktstammdatenregister

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Wer wird gefördert?

Inhaberinnen und Inhaber der Häfler Karte. Die Förderung wird nur einmal pro Person und Haushalt gewährt. 

Was wird gefördert?

Der Wechsel des Stromvertrags zu einem Stromvertrag, der 100 % Ökostrom beinhaltet. 

Unter welchen Bedingungen wird gefördert?

  • Die Förderung beträgt pauschal 100 €.
  • Es wird mind. drei Jahre lang 100 % Ökostrom bezogen.
  • Die Förderung kann pro Person und Stromzähler nur einmal beansprucht werden. Begründete Fälle (Umzug Vormieter / Vormieterin) werden gesondert geprüft und fallabhängig bewertet. 

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Wer wird gefördert?

Inhaberinnen und Inhaber der Häfler Karte. Die Förderung wird nur einmal pro Gerät und Person und Haushalt gewährt. 

Was wird gefördert?

Der Tausch von alten Elektrogeräten in Wohnungen in Friedrichshafen durch energieeffiziente Neugeräte. Dies gilt für Kühlschränke, Kühl-Gefrier-Kombis, Gefriergeräte, Waschmaschinen, Geschirrspüler und Wäschetrockner, die älter als 15 Jahre sind. 

Unter welchen Bedingungen wird gefördert?

  • Der Fördersatz beträgt 40 %, maximal 200 € pro Gerät.
  • Das Altgerät ist älter als 15 Jahre.
  • Das Neugerät verfügt über die höchste verfügbare Effizienzklasse.
  • Die Förderung gilt nur für Neugeräte, nicht für gebrauchte.
  • Das Altgerät wird entsorgt. 

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Wer wird gefördert?

Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts als Eigentümerinnen und Eigentümer, Pächterinnen und Pächter sowie Mieterinnen und Mieter von Wohnungen, Geschäftsräumen und Gebäuden in Friedrichshafen (PLZ 88045, 88046, 88048). 

Was wird gefördert?

Die Anschaffung eines E-Lastenrads inklusive notwendigem Zubehör, z.B. Kindersitz, Transportkiste, Schloss, Antirutschmatte. 

Unter welchen Bedingungen wird gefördert?

  • Die Mindestinvestition beträgt 1.000 €.
  • Der Fördersatz beträgt 20 % der Investitionskosten, die Maximalförderung beträgt 1.000 €.
  • Für Inhaberinnen und Inhaber der Häfler Karte werden der Fördersatz sowie die Maximalförderung verdoppelt.
  • Es werden ausschließlich Neufahrzeuge einschließlich Vorführfahrzeuge gefördert, keine Gebrauchtfahrzeuge.
  • Das E-Lastenrad wird bei Verwendung von 100 % Ökostrom bzw. Eigenstrom (z.B. durch Photovoltaik) gefördert. Ein Balkonkraftwerk gilt nicht als Eigenstromversorgung.
  • Die Förderung wird pro Privathaushalt einmalig gewährt.
  • Die Förderung wird pro Unternehmen, Verein, Kirche oder gemeinnützige Organisation zwei Mal gewährt. 

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Wer wird gefördert?

Inhaberinnen und Inhaber der Häfler Karte. 

Was wird gefördert?

Der Kauf des Deutschlandtickets oder ggf. eines vergleichbaren Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr. 

Unter welchen Bedingungen wird gefördert?

  • Nachweis der Bedürftigkeit mit Häfler Karte.
  • Die Förderung beträgt 20 € pro Ticket.
  • Die Auszahlung erfolgt jährlich.
  • Die Bewilligung ist auf ein Jahr begrenzt, entsprechend der Gültigkeit der Häfler Karte für jeweils ein Jahr. 

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Wer wird gefördert

Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts als Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit mind. drei Wohneinheiten in Friedrichshafen (PLZ 88045, 88046, 88048). Eine Mehrfachförderung der einzelnen Maßnahmen durch dieses Programm pro Gebäude ist ausgeschlossen. 

Was wird gefördert?

Die Installation von Ladepunkten an Parkplätzen bei Wohngebäude mit drei Wohneinheiten oder mehr. 

Unter welchen Bedingungen wird gefördert?

  • Die Mindestinvestition beträgt 5.000 € inkl. Montage- und Installationskosten.
  • Die Förderung beträgt 1.000 € pro Ladepunkt.
  • Die Maximalförderung beträgt 10.000 €.
  • Der Einbau erfolgt durch ein Fachunternehmen, insbesondere die Inbetriebnahme.
  • Ggf. liegt die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft vor.
  • Alle baurechtlichen und denkmalrechtlichen Anforderungen werden erfüllt.
  • Das Gebäude verfügt über eine Eigenstromversorgung durch Photovoltaik. Alternativ liegt ein Stromvertrag über 100 % Ökostrom vor. Bei Betrieb mit Netzstrom besteht die Verpflichtung zum Betrieb mit 100 % Ökostrom für mind. sechs Jahre. Ein Balkonkraftwerk gilt nicht als Eigenstromversorgung.
  • Eine Mehrfachförderung der Maßnahme durch dieses Programm pro Gebäude ist ausgeschlossen. Diese Förderung kann pro Gebäude nur einmal beansprucht werden.
  • Die Mindestbetriebsdauer beträgt sechs Jahre. 

Zum Förderantrag Klimaschutz

Wer wird gefördert?

Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts als Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden mit mind. drei Wohnungseinheiten in Friedrichshafen (PLZ 88045, 88046, 88048), für die der Bauantrag vor 2015 gestellt wurde. Eine Mehrfachförderung pro Gebäude ist ausgeschlossen. Jede Förderung kann pro Gebäude nur einmal beansprucht werden. 

Was wird gefördert?

Die Förderung beinhaltet den Kauf oder den Bau einer zweckgebundenen Fahrradgarage für Mehrfamilienhäuser mit mind. drei Wohneinheiten. 

Unter welchen Bedingungen wird gefördert? 

  • Die Mindestinvestition inkl. Lohnkosten beträgt 5.000 €.
  • Die Förderung beträgt 40 % der Kosten, die Maximalförderung beträgt 5.000 €.
  • Der Bauantrag für das Gebäude wurde vor 2015 gestellt.
  • Alle baurechtlichen und denkmalrechtlichen Anforderungen werden erfüllt.
  • Es wird keine zusätzliche Fläche versiegelt. Die Fahrradgarage wird auf bestehender versiegelter Fläche errichtet oder vorhandene Parkplätze werden umgewandelt.
  • Die Fahrradgarage ist ebenerdig, abschließbar, überdacht und von allen Seiten umschlossen.
  • Die Fahrradgarage eignet sich für mind. zehn Fahrräder. Die Mindestmaße betragen daher 400 cm * 265 cm.
  • Es besteht eine Bindefrist sowie die Verpflichtung, die Fahrradgarage nicht zweckentfremdet zu nutzen für mind. 6 Jahre. Dies bedeutet insbesondere, dass die Fahrradgarage nicht als Lagerplatz oder Abstellplatz für Mülltonnen verwendet wird.
  • Ggf. liegt die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft vor.
  • Eine Mehrfachförderung der Maßnahme durch dieses Programm pro Gebäude ist ausgeschlossen. Diese Förderung kann pro Gebäude nur einmal beansprucht werden. 

Zum Förderantrag Klimaschutz

Wer wird gefördert?

  • Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts als Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter von Wohngebäuden in Friedrichshafen (PLZ 88045, 88046, 88048), für die der Bauantrag vor 2002 gestellt wurde.
  • Gewerbetreibende als Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter von Gebäuden in Friedrichshafen mit einer Kubatur von weniger als 5.000 cbm. 

Was wird gefördert?

Die Förderung umfasst den Austausch oder die Nachrüstung von Türen und Fenstern bzw. Balkontüren auf mind. RC 2-Standard. 

Unter welchen Bedingungen wird gefördert? 

  • Die Mindestinvestition beträgt 1.000 €.
  • Die zu fördernde Maßnahme muss durch die kriminalpolizeiliche Beratungsstelle Friedrichshafen empfohlen werden. Dies ist durch das kriminalpolizeiliche Beratungsprotokoll im Antragsformular nachzuweisen.
  • Es wird mind. RC 2-Standard erreicht.
  • Es besteht eine Bindefrist von 10 Jahren.
  • Eine Mehrfachförderung der gleichartigen Maßnahmen durch dieses Programm pro Gebäude ist ausgeschlossen. Jede Förderung kann pro Gebäude nur einmal beansprucht werden. 

Fenster bzw. Balkontüre:

  • Der Fördersatz beträgt 50 € pro beweglichem Flügel, max. 1.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. max. 2.000 € bei Wohngebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten.
  • Der Fördersatz verdoppelt sich für Inhaberinnen und Inhaber der Häfler Karte. 

Außentüre / Haustüre:

  • Der Fördersatz beträgt pauschal 150 € pro Haustüre.
  • Der Fördersatz verdoppelt sich für Inhaberinnen und Inhaber der Häfler Karte. 

Zum Förderantrag Gebäudesanierung