Antrag Förderprogramm Klimaschutz

Im folgenden Online-Antrag können Sie Zuschüsse zum Altgerätetausch, einer Balkonanlage, zum Deutschlandticket, zum E-Lastenrad, zu Fahrradgaragen, zur Ladeinfrastruktur, zur Photovoltaik oder zum Öko-Strom beantragen. Erfahren Sie hier mehr über die einzelnen Module des Förderprogramms. 

Alternativ zum Online-Antrag gibt es die Einzelanträge auch als PDF zum Download.

Hinweis: Für die energetische Sanierung von Gebäuden (Dachdämmung, Fassadendämmung, Austausch Fenster/ Türen) und Einbruchschutz steht Ihnen hier ein separater PDF-Antrag zur Verfügung.

Hinweise zur Inanspruchnahme sonstiger Förderprogramme
Die meisten Förderprogramme anderer Institutionen können mit städtischen Zuschüssen kombiniert werden. Der/die Antragstellende hat selbstständig zu prüfen, ob die betreffenden Richtlinien eine Summierung der Zuschüsse erlauben. 

Bitte halten Sie folgende Daten/ Dokumente für die Antragsstellung bereit:

  • generell benötigen Sie Nachweise über die Investitionssumme in Form von Kostenvoranschlägen oder ähnliche Nachweise über die Kosten   
  • Balkonanlage: als Mieterin oder Mieter benötigen Sie für die Beantragung die Einverständniserklärung Ihres Vermieters/ Ihrer Vermieterin.
  • Altgerätetausch, Deutschlandticket, Ökostrom: Sie benötigen den Bewilligungsbescheid „Häfler Karte”, beim Ökostrom zusätzlich: Nachweis über den bisherigen Stromtarif
  • E-Mobilität, Ladeinfrastruktur: Sie benötigen einen Nachweis von Bezug von 100 % Ökostrom oder der Eigenstromversorgung (z.B. letzte Stromrechnung, Kosten PV-Anlage)

Bitte beachten Sie, dass die mit * gekennzeichneten Felder Pflichtangaben sind.

Daten des Antragstellenden

Auswahl Anträge

Förderung Altgerätetausch

Diese Förderung erhalten nur Inhaberinnen und Inhaber der Häfler Karte.
Das Altgerät muss älter als 15 Jahre sein. 
Das Neugerät muss über die höchste verfügbare Effizienzklasse verfügen. 
Detaillierte Fördervoraussetzungen entnehmen Sie bitte der aktuellen Förderrichtlinie.

¹ Nachweise sind beispielsweise: Angebot, Gerätetyp, Produktblatt, Produktbeschreibung (mit Preis und Geräteinfos). Ein personalisiertes Angebot ist nicht verpflichtend.

Förderung Balkonanlage

Die Mindestleistung der Anlage muss 600 Watt betragen. 
Detaillierte Fördervoraussetzungen entnehmen Sie bitte der aktuellen Förderrichtlinie.

Fördersatz: Balkonanlage pauschal 300 € je Wohneinheit / Antragstellender, maximal 50 % der Investitionssumme
Vorraussetzung: Die Balkonanlage erbringt mind. 600 Watt Leistung.

Förderung Deutschlandticket

Diese Förderung erhalten nur Inhaberinnen und Inhaber der Häfler Karte.
Die Förderung beträgt 20 Euro/ Monat.
Die Förderung gilt für das Deutschlandticket oder Vergleichbares, z.B. D-Ticket JugendBW.

Förderung E-Mobilität

Das E-Lastenrad wird bei Verwendung von 100 % Ökostrom bzw. Eigenstrom (z.B. durch Photovoltaik) gefördert. Ein Balkonkraftwerk gilt nicht als Eigenstromversorgung.
Gefördert wird die Anschaffung eines E-Lastenrads inklusive notwendigem Zubehör, z.B. Kindersitz, Transportkiste, Schloss, Antirutschmatte.
Die Mindestinvestition beträgt 1.000 €.
Es werden ausschließlich Neufahrzeuge einschließlich Vorführfahrzeuge gefördert, keine Gebrauchtfahrzeuge
Detaillierte Fördervoraussetzungen entnehmen Sie bitte der aktuellen Förderrichtlinie.

Lastenrad mit Elektrounterstützung:

¹ Nachweise sind beispielsweise: Angebot, Gerätetyp, Produktblatt, Produktbeschreibung (mit Preis und Geräteinfos). Ein personalisiertes Angebot ist nicht verpflichtend.

² Als Nachweis für Ökostrom kann der Stromvertrag oder die letzte Stromrechnung dienen, als Nachweis für die Eigenversorgung zum Beispiel die Rechnung der PV-Anlage.

Förderung Fahrradgaragen

Gefördert wird der Kauf oder der Bau einer zweckgebundenen Fahrradgarage für Mehrfamilienhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten
Die Mindestinvestition inkl. Lohnkosten beträgt 5.000 €. 
Der Bauantrag für das Gebäude wurde vor 2015 gestellt. 
Die Fahrradgarage eignet sich für mindestens zehn Fahrräder. Die Mindestmaße betragen daher 400 cm x 265 cm. 
Detaillierte Fördervoraussetzungen entnehmen Sie bitte der aktuellen Förderrichtlinie.

Förderung Ladeinfrastruktur

Gefördert werden Installation von Ladepunkten an Parkplätzen bei Wohngebäuden mit drei Wohneinheiten oder mehr.
Die Mindestinvestition beträgt 5.000 € inkl. Montage- und Installationskosten.
Das Gebäude verfügt über eine Eigenstromversorgung durch Photovoltaik. Alternativ liegt ein Stromvertrag über 100 % Ökostrom vor.
Bei Betrieb mit Netzstrom besteht die Verpflichtung zum Betrieb mit 100 % Ökostrom für mindestens sechs Jahre
Ein Balkonkraftwerk gilt nicht als Eigenstromversorgung.
Detaillierte Fördervoraussetzungen entnehmen Sie bitte der aktuellen Förderrichtlinie.

¹  Ein personalisiertes Angebot ist verpflichtend.

² Als Nachweis für Ökostrom kann der Stromvertrag oder die letzte Stromrechnung dienen, als Nachweis für die Eigenversorgung zum Beispiel die Rechnung der PV-Anlage.

Photovoltaik

Eigenstromspeicher: Mindestinvestition beträgt 5.000 € inkl. Installationskosten und ggf. Kosten der PV-Anlage bei Neubau. Die Netto-Mindestnutzkapazität beträgt 5 kWh
Fassadenanlage: Die Mindestinvestition beträgt 3.000 € inkl. Montage- und Installationskosten.
Detaillierte Fördervoraussetzungen entnehmen Sie bitte der aktuellen Förderrichtlinie.

Intelligente Speicherung selbst erzeugten Stroms
Fassadenanlage

Öko-Strom

Diese Förderung erhalten nur Inhaberinnen und Inhaber der Häfler Karte.

Ihre Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Kontaktaufnahme gespeichert. Bitte beachten Sie auch den Link auf unsere Datenschutzerklärung am Ende dieser Seite.

Downloads

Alternativ zum oben stehenden Online-Antrag können Sie die jeweiligen PDF-Anträge ausdrucken und per E-Mail oder Post bei uns einreichen:

Weitere Information & Dokumente