Kommunale Wärmeplanung
Ein kommunaler Wärmeplan bildet die Grundlage, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Mit Hilfe dieses Fahrplans sollen die Kommunen, die richtigen Entscheidungen treffen. Genauso soll er auch alle anderen lokalen Akteure bei individuellen Investitionsentscheidungen unterstützen.
Entsprechend des § 27 des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) haben auch Große Kreisstädte wie Friedrichshafen einen kommunalen Wärmeplan aufzustellen. Am 22. April 2024 hat der Gemeinderat den kommunalen Wärmeplan für Friedrichshafen beschlossen.
Die Wärmewende erfordert zunächst eine deutliche Reduzierung des Wärmebedarfs der bestehenden Gebäude. Doch es ist offensichtlich, dass auch künftig noch erhebliche Mengen Energie für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme eingesetzt werden müssen. Diese müssen nach und nach möglichst vollständig aus unterschiedlichen Quellen erneuerbarer Energien und Abwärme gedeckt werden, um den Gebäudebestand klimaneutral zu machen.
Jede Kommune entwickelt im kommunalen Wärmeplan ihren Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung, der die jeweilige Situation vor Ort bestmöglich berücksichtigt. Ein solcher Plan ist immer in Prozesse eingebettet: Er dient als strategische Grundlage, um konkrete Entwicklungswege zu finden und die Kommune in puncto Wärmeversorgung zukunftsfähig zu machen. Dabei wird er auch zu einem wichtigen Werkzeug für eine nachhaltige Stadtentwicklung.
Auf Basis des Wärmeplanes kann das Fachhandwerk interessierte Bürgerinnen und Bürger individuell beraten.
Vier Elemente des Wärmeplans
Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs und -verbrauchs und der daraus resultierenden Treibhausgas-Emissionen, einschließlich Informationen zu den vorhandenen Gebäudetypen und den Baualtersklassen, der Versorgungsstruktur aus Gas- und Wärmenetzen, Heizzentralen und Speichern sowie Ermittlung der Beheizungsstruktur der Wohn- und Nichtwohngebäude.
Ermittlung der Potenziale zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in den Sektoren Haushalte, Gewerbe-Handel-Dienstleistungen, Industrie und öffentlichen Liegenschaften sowie Erhebung der lokal verfügbaren Potenziale erneuerbarer Energien und Abwärmepotenziale.
Entwicklung eines Szenarios zur Deckung des zukünftigen Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung. Dazu gehört eine räumlich aufgelöste Beschreibung der dafür benötigten zukünftigen Versorgungsstruktur im Jahr 2040 mit einem Zwischenziel für 2030. Dies gelingt durch die Ermittlung von Eignungsgebieten für Wärmenetze und Einzelversorgung.
Formulierung eines Transformationspfads zur Umsetzung des kommunalen Wärmeplans, mit ausgearbeiteten Maßnahmen, Umsetzungsprioritäten und Zeitplan für die nächsten Jahre und einer Beschreibung möglicher Maßnahmen für die Erreichung der erforderlichen Energieeinsparung und den Aufbau der zukünftigen Energieversorgungsstruktur.
Der Prozess der kommunalen Wärmeplanung führt Potenziale und Bedarf systematisch zusammen. Auf diese Weise lassen sich Einsatzmöglichkeiten der Energiequellen im künftigen Energiesystem definieren und lokal umsetzen. Bei der nachfolgenden Einbindung des kommunalen Wärmeplans in die weiteren kommunalen Planungsaufgaben müssen sich die Beteiligten der Wärme- und Stadtplanung regelmäßig abstimmen.
Ein kommunaler Wärmeplan wirkt dabei als Routenplaner. Denn seine Ergebnisse und Handlungsvorschläge dienen dem Gemeinderat und den Ausführenden als Grundlage für die weitere Stadt- und Energieplanung. Während des gesamten Prozesses gilt es, die Inhalte anderer Vorhaben der Kommune, etwa die der Bauleit- oder Regionalplanung, zu berücksichtigen.
Fünf beschlossene Maßnahmen
Das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg fordert die Benennung und Beschreibung von mindestens fünf Maßnahmen. Mit deren Umsetzung muss innerhalb der auf die Veröffentlichung folgenden fünf Jahre begonnen werden.
- Technische und wirtschaftliche Betrachtung des Ausbaus der Nahwärmeversorgung, zu einem Gesamtnetz zur
Versorgung aller in der KWP ausgewiesenen Nahwärmegebiete. - Aufteilung des zukünftigen Netzes in logische Ausbauschritte
- wirtschaftliche Gesamtbetrachtung und Betrachtung der Ausbauschritte
- Ableitung von notwendigen finanziellen und politischen Rahmenbedingungen
- Entwicklung eines Zeitplans für die Ausbauschritte des Gesamtnetzes
- Konkretisierung der Standortwahl für Seewasserfassung und Heizzentrale
- Erstellung Ausbaustrategie für Netzausbau
- Wirtschaftliche und technische Gesamtbetrachtung als Grundlage für Beantragung von Fördermitteln
- Vorstudie und dann Einstieg in BEW Förderung
- Klärung Rahmenbedingungen der Erzeugung
- Entwicklung eines neuen Nahwärmenetzes oder Einbindung in ein Bestandsnetz
- Überprüfung des geplanten Netzgebietes in Abhängigkeit von möglichen Seethermieprojekten
- Vorstudie und dann Einstieg in BEW Förderung
- Prüfung: Eine große Machbarkeitsstudie oder Aufteilung in einzelne Studien (ggf. für Förderung wichtig)
- Individuelle Gespräche mit potenziellen Industriepartnern
- Industrielle Abwärme zur Einbindung in Bestandsnetze und Bau neuer Netze
- Prüfung der wirtschaftlichen Umsetzung und des Nahwärmenetzbetriebs
- Betrachtung von Netzvarianten (Fokus Wirtschaftlichkeit und Fokus flächiger Ausbau) und der unterschiedlichen
Wärmeerzeugungsarten - Vorstudie und dann Einstieg in BEW Förderung
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