Rechtskraft Satzung gem. § 74 Abs. 2 Nr. 1 LBO

Die Satzung über die Einschränkung der Kfz-Stellplatzverpflichtung für sonstige bauliche Anlagen und Anlagen nach § 37 Abs. 1 Satz 2 LBO wurde vom Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen in der Sitzung vom 03.06.2024 gemäß § 74 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 6 sowie § 37 der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) und § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung in der Schwäbischen Zeitung am 20.06.2024 tritt die Satzung gemäß § 74 Abs. 6 LBO in Verbindung mit § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Kraft.

Die Satzung kann im Geodatenportal der Stadt Friedrichshafen abgerufen werden: https://www.gisserver.de/friedrichshafen 

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