Samstag, 29. Juni 2024

Oberbürgermeisterin / Oberbürgermeister (m/w/d)

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Bei der Großen Kreisstadt Friedrichshafen am Bodensee ist wegen des Eintritts in den Ruhestand des derzeitigen Stelleninhabers ab 1. November 2024 die Stelle der/des hauptamtlichen 

Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeisters (m/w/d)

neu zu besetzen.

Die Amtszeit beträgt acht Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Wahl findet am Sonntag, 29. September 2024, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, 13. Oktober 2024 statt. 

Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen/Unionsbürger), die vor der Zulassung der Bewerbung in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerberinnen/Bewerber müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.

Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 2 und in § 28 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung genannten Personen. 

Bewerbungen können ab sofort und spätestens am 02. September 2024, 18.00 Uhr, schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses – Herrn Oberbürgermeister Andreas Brand, Bürgermeisteramt Friedrichshafen, Adenauerplatz 1, 88045 Friedrichshafen, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Oberbürgermeisterwahl“ eingereicht werden.

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende derEinreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen: 

  • 100 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung der Bewerberin/des Bewerbers unter Angabe des Namens und der Anschrift (Hauptwohnung) von dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses kostenfrei ausgegeben); 
  • eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung der Bewerberin/des Bewerbers ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;
  • eine eidesstattliche Versicherung der Bewerberin/des Bewerbers, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 der Gemeindeordnung vorliegt; 
  • Unionsbürgerinnen/Unionsbürger müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgerinnen/Unionsbürgern verlangt werden, dass sie einen gültigenIdentitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben. 

Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich. 

Im Übrigen gelten die Vorschriften gem. § 10 Kommunalwahlgesetz.

Eine öffentliche Kandidatenvorstellung ist für den 23. September 2024 im Graf-Zeppelin-Haus vorgesehen. Der Beginn sowie weitere Informationen werden den Bewerbenden rechtzeitig mitgeteilt.

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