Freitag, 24. Januar 2025
Kategorie: Bekanntmachungen

Landesfamilienpass

Beim Bürgeramt der Stadtverwaltung Friedrichshafen, den Ortsverwaltungen Ailingen, Ettenkirch, Kluftern sowie beim Bürgeramt Fischbach (Zeppelinstr. 306) können gegen Vorlage des Landesfamilienpasses die Gutscheinkarten 2025 abgeholt werden.

Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte und Vorlage des Landesfamilienpasses die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen. Weitere vergünstigte Eintritte sind auf den jeweiligen Gutscheinkarten vermerkt.

Antragsberechtigte, die noch keinen Landesfamilienpass besitzen, können diesen bei den vorgenannten städtischen Dienststellen beantragen. Antragsberechtigt sind:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit den Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien mit einem Elternteil (Alleinerziehende), die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die bürgergeld-, kinderzuschlags- oder wohngeldberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben (unter Vorlage des aktuellen Bescheides) und
  • Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.


Friedrichshafen, 24.01.2025

gez. Simon Blümcke
Oberbürgermeister

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