Samstag, 08. März 2025
Kategorie: Bekanntmachungen

Eigenbetrieb „Stadtentwässerung Friedrichshafen“

Am 21.12.2024 wurden die Änderungssatzungen zur Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Friedrichshafen (Abwassersatzung – AbwS) vom 04.10.2011, zuletzt geändert am 14.12.2020 öffentlich bekannt gemacht.

Der angefügte Hinweis über die Beachtlichkeit von Verfahrens- und Formfehlern wird hiermit wie folgt berichtigt:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Friedrichshafen geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. 

Dies gilt nicht, wenn

  • die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder
  • der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO widersprochen hat oder
  • vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat.

Die Jahresfrist nach Satz 1 beginnt mit der Bekanntmachung dieses Hinweises.

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