Benutzung Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte
Änderung vom 24.03.2025
Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen am 24.03.2025 folgende Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Stadt Friedrichshafen beschlossen:
Änderung:
III. Gebühren für die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte
§ 17 Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe
(3) Die Benutzungsgebühr einschließlich der Nebenkosten beträgt je Kalendermonat und Person in der Kategorie 1 - Gemeinschaftsunterkünfte:
a) Keplerstraße 7 | 362,00 € |
b) Wachirweg 20 | 439,00 € |
c) Paulinenstraße 35 | 395,00 € |
d) Eckenerstraße 11 | 430,00 € |
e) Bodenseestraße 102 | 340,00 € |
f) Charlottenstraße 1 | 373,00 € |
g) Ailinger Straße 10 | 392,00 € |
h) Müllerstraße 12 | 410,00 € |
(4) unverändert
(5) unverändert
(6) unverändert
(7) unverändert
(8) Sollte die Überlassung einzelner Räume bzw. Unterkünfte umsatzsteuerpflichtig werden, gelten die genannten Beträge als Nettobeträge und die Steuer wird nach dem jeweils geltenden Steuersatz zusätzlich erhoben.
IV. Schlussbestimmungen
§ 22 Inkrafttreten
Diese Änderung der Satzung tritt zum 01.05.2025 in Kraft.
Friedrichshafen, den 24.03.2025
Simon Blümcke
Oberbürgermeister
Hinweis nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Friedrichshafen geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Der Bekanntmachungswortlaut ist kostenlos während der Sprechzeiten am Empfang im Rathaus, Adenauer Platz 1, 88045 Friedrichshafen einsehbar und kann gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt werden. Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachung werden unter Angabe der Bezugsadresse gegen Kostenerstattung zugesandt.
Tag der Bereitstellung: 10.04.2025
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