Alle Nachrichten
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Freitag, 16. August 2024
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Frauen. Biografien auf die Bühne
Literaturliste -
Fischbach, Medieninformationen, Natur & Umwelt, Energie & Klimaschutz, Ortschaft Ailingen, Ortschaft Ettenkirch, Ortschaft Kluftern, Ortschaft Raderach
Baubeginn: Zusätzliche Regenwasserzufuhr Kitzenwiese
Im Dezember 2023 haben die Bauarbeiten für das neue Kinderhaus Habakuk im Stadtteil Kitzenwiese begonnen. Die Gründungs- und Rohbauarbeiten sowie die Erdsondenbohrungen sind weitestgehend abgeschlossen. Nun stehen die Arbeiten zur zusätzlichen Regenwasserzufuhr in die Kitzenwiese an. -
Fischbach, Medieninformationen, Ortschaft Ailingen, Ortschaft Ettenkirch, Ortschaft Kluftern, Ortschaft Raderach, Stadtmarketing
Europäische Mobilitätswoche in Friedrichshafen
Gemeinsam für eine nachhaltige Mobilität: Mit einem vielseitigen Programm zeigt Friedrichshafen vom 16. September bis 22. September die Möglichkeiten nachhaltiger Mobilität auf.
Mittwoch, 14. August 2024
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Fischbach, Medieninformationen, Ortschaft Ailingen, Ortschaft Ettenkirch, Ortschaft Kluftern, Ortschaft Raderach, Sport
Häflerinnen und Häfler bei Olympia
Bei den Olympischen Spielen 2024 in Paris haben auch einige Sportlerinnen und Sportler aus Friedrichshafen erfolgreich teilgenommen. Zu Ehren ihrer Leistungen plant die Stadt Friedrichshafen im Herbst einen Empfang. -
Fischbach, Medieninformationen, Ortschaft Ailingen, Ortschaft Ettenkirch, Ortschaft Kluftern, Ortschaft Raderach
Mietspiegel 2024: So viel Miete zahlen die Häfler
Der neue Mietspiegel 2024 und ein entsprechender Onlinerechner können ab sofort kostenfrei unter www.mietspiegel.friedrichshafen.de abgerufen werden.
Montag, 12. August 2024
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Fischbach, Medieninformationen, Ortschaft Ailingen, Ortschaft Ettenkirch, Ortschaft Kluftern, Ortschaft Raderach
Internationalen Führerschein online beantragen
In vielen Ländern außerhalb der EU braucht man einen Internationalen Führerschein. Der kann bei der Fahrerlaubnisbehörde des Bodenseekreises jetzt auch vollständig online beantragt werden. Voraussetzung für den digitalen Antrag ist, dass man bereits einen EU-Führerschein im Scheckkartenformat hat. -
Wir öffnen unseren Garten für Sie
Es gibt Orte in Friedrichshafen, die mit einer besonderen Atmosphäre faszinieren. Der Garten des Schulmuseums am Ende der Uferpromenade ist so einer. Lauschig und schattig lädt er gerade jetzt im Sommer dazu ein, eine Pause zu machen und zu entspannen.
Freitag, 09. August 2024
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Fischbach, Medieninformationen, Energie & Klimaschutz, Ortschaft Ailingen, Ortschaft Ettenkirch, Ortschaft Kluftern, Ortschaft Raderach
Stadtwerk am See forscht an KI im Stromnetz
Das Stadtwerk am See hat erfolgreich ein Forschungsprojekt zu künstlicher Intelligenz im Stromnetz abgeschlossen. Damit sollen in Zukunft die Netze noch effektiver ausgelastet und unnötiger Netzausbau verhindert werden. -
Durchführung Volksbegehren „Landtag verkleinern“
In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ durchgeführt. -
Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters
Wegen des Eintritts in den Ruhestand des derzeitigen Amtsinhabers wird die Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters der Stadt Friedrichshafen, Adenauerplatz 1, 88045 Friedrichshafen notwendig.Die Wahl findet am Sonntag, dem 29. September 2024, statt.Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Entfällt auf keine Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet eine Stichwahl zwischen den zwei Personen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben; bei gleichen Stimmenzahlen entscheidet das Los.Eine erforderlich werdende Stichwahl findet am Sonntag, dem 13. Oktober 2024, statt.Bei der Stichwahl ist gewählt, wer die meisten gültigen Stimmen erhalten hat; bei gleichen Stimmenzahlen entscheidet das Los.Die Amtszeit der gewählten Oberbürgermeisterin / des gewählten Oberbürgermeisters beträgt 8 Jahre.Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde mit Hauptwohnung wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Diese werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und können wählen. Der Bürgermeister ist berechtigt, vom Unionsbürger zur Feststellung seines Wahlrechts einen gültigen Identitätsausweis sowie eine Versicherung an Eides statt mit der Angabe seiner Staatsangehörigkeit zu verlangen.Antrag auf Eintragung in das WählerverzeichnisWahlberechtigt sind die vorstehend genannten Personen auch dann, wenn sie in keiner Gemeinde in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung haben, sich am Wahltag aber seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde gewöhnlich aufhalten. Diese Wahlberechtigten werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen. Mit dem schriftlichen Antrag hat der Wahlberechtigte ohne Wohnung zu versichern, dass er bei keiner anderen Stelle in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder seine Eintragung beantragt hat oder noch beantragen wird. Außerdem hat er nachzuweisen, dass er bis zum Wahltag seit mindestens drei Monaten seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Gemeinde haben wird.Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, sind mit der Rückkehr wahlberechtigt. Wahlberechtigte, die nach ihrer Rückkehr am Wahltag noch nicht mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 26 Bundesmeldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 der Kommunalwahlordnung (KomWO) beizufügen.Vordrucke für diese Anträge und für die erforderlichen Erklärungen hält das Bürgermeisteramt Friedrichshafen, Adenauerplatz 1, 88045 Friedrichshafen, im Bürgerservice bereit.Die Anträge auf Eintragung müssen schriftlich gestellt werden und – ggf. samt der genannten Erklärungen und eidesstattlichen Versicherung und Nachweise – spätestens bis zum Sonntag, 08. September 2024 beim Bürgermeisteramt Friedrichshafen, Adenauerplatz 1, 88045 Friedrichshafen eingehen.Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen; § 30 KomWO gilt entsprechend.