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Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren, Bebauungsplanung, Bekanntmachungen, Medieninformationen, Stadtplanung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 178/1
Der Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen hat in der Sitzung vom 03.06.2024 der Aufstellung und dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 178/1 „Fachmarkt- und Freizeitzentrum - 1. Änderung“ zugestimmt und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Dienstag, 09. Juli 2024
Dienstag, 02. Juli 2024
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Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren, Bebauungsplanung, Bekanntmachungen, Medieninformationen, Stadtplanung
Bebauungsplan Nr. 225 „Langes Feld Teilbereich Ost“
Der Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen hat in der Sitzung vom 20.11.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 225 „Langes Feld Teilbereich Ost“ beschlossen und der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) zugestimmt. -
Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren, Bebauungsplanung, Bekanntmachungen, Medieninformationen, Stadtplanung
FNP Änderung Nr. 8 "Langes Feld Teilbereich Ost"
Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Friedrichshafen - Immenstaad hat in der Sitzung vom 30.01.2024 die Aufstellung der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 8 "Langes Feld Teilbereich Ost" beschlossen und der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zugestimmt.
Donnerstag, 20. Juni 2024
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Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren, Bebauungsplanung, Bekanntmachungen, Medieninformationen, Stadtplanung
Rechtskraft VBP Nr. 224 „Telekomareal Müllerstraße“
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 224 "Telekomareal Müllerstraße" wurde vom Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen in der Sitzung vom 03.06.2024 gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung in der Schwäbischen Zeitung am 20.06.2024 tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Absatz 3 BauGB in Kraft. -
Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren, Bebauungsplanung, Bekanntmachungen, Medieninformationen, Stadtplanung
Rechtskraft Satzung gem. § 74 Abs. 2 Nr. 1 LBO
Die Satzung über die Einschränkung der Kfz-Stellplatzverpflichtung für sonstige bauliche Anlagen und Anlagen nach § 37 Abs. 1 Satz 2 LBO wurde vom Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen in der Sitzung vom 03.06.2024 gemäß § 74 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 6 sowie § 37 der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) und § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung in der Schwäbischen Zeitung am 20.06.2024 tritt die Satzung gemäß § 74 Abs. 6 LBO in Verbindung mit § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Kraft.