Freitag, 31. Mai 2024
Kategorie: Bekanntmachungen

Flurbereinigung Markdorf (K 7743)

Landkreis Bodenseekreis

Feststellungsbeschluss vom 23.05.2024

Das Landratsamt Bodenseekreis -untere Flurbereinigungsbehörde- stellt die Ergebnisse der Wertermittlung der in das Flurbereinigungsverfahren Markdorf (K7743) eingebrachten Grundstücke mit dem aus der Bodenwertkarte ersichtlichen Inhalt fest. 

Diese Feststellung der Wertermittlungsergebnisse gilt für das ganze Flurbereinigungsgebiet und ist, sobald sie unanfechtbar geworden ist, für alle Beteiligten bindend.

Die Nachweise über die festgestellten Wertermittlungsergebnisse liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Zeit vom 10. Juni 2024 bis 12. Juli 2024 (während der üblichen Dienststunden) im Rathaus von Markdorf in der Außenstelle Stadtbauamt, Schlossweg 6-8, 1. Obergeschoss, 88677 Markdorf [Ergänzung durch die Stadt Markdorf] aus.

Zusätzlich kann der Beschluss mit dazugehörenden Karten und Wertrahmen auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3180) eingesehen werden.

Der Feststellungsbeschluss beruht auf § 32 Flurbereinigungsgesetz i. d. F. vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546).

Die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung sind bereits zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt und diesen in einem Termin erläutert worden. Die seinerzeit ausgelegten Ergebnisse der Wertermittlung wurden auf Grund der vorgebrachten Einwendungen überprüft und, soweit erforderlich, in dem aus der Bodenwertkarte ersichtlichen Umfang geändert.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Feststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landratsamt Bodenseekreis -untere Flurbereinigungsbehörde-, Sitz: Friedrichshafen (Anschrift der Gemeinsamen Dienststelle Flurneuordnung der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen: Friedhofstr. 3, 88212 Ravensburg oder bei jeder anderen Dienststelle des Landratsamtes Bodenseekreis) eingelegt werden.

gez.

Markus Krattenmacher, LFB    

D.S.

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