Montag, 27. Mai 2024
Kategorie: Bekanntmachungen, Wahlen

Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl

Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament (Europawahl) und der Wahl des Gemeinderats, der Ortschaftsräte und des Kreistags am 09. Juni 2024

Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit beschränken sich die Personenbezeichnungen auf die männliche Form.

1. Am 09. Juni 2024 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament (Europawahl) statt. Gleichzeitig finden in der Stadt Friedrichshafen die Kommunalwahlen (Wahl des Gemeinderats, des Kreistags und der Ortschaftsräte) statt.

2. Die Wahlzeit dauert von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

3. Wahllokale 

3.1 Allgemeine Wahlbezirke 

Die Stadt Friedrichshafen ist in 43 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.

In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis spätestens 19. Mai 2024 zugesandt worden ist, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

3.2 Briefwahlausschüsse

Für die Auswertung aller Wahlbriefe der Europawahl und der Wahlbriefe der Kommunalwahlen für die Stadtteile Friedrichshafens ohne Ortschaftsverfassung (Wahlbezirke 001 bis 044) werden 12 Briefwahlausschüsse eingerichtet. 

Die Wahlbriefe für die Kommunalwahlen der Ortschaften Friedrichshafen-Ailingen und Friedrichshafen-Ettenkirch werden von jeweils eigenen Briefwahlvorständen (Ailingen: 2 Briefwahlvorstände, Ettenkirch: 1 Briefwahlvorstand) ausgewertet. Die Wahlbriefe für die Kommunalwahlen der Ortschaften Friedrichshafen-Kluftern und Friedrichshafen-Raderach werden von insgesamt 2 Briefwahlvorständen ausgewertet, wobei ein Briefwahlvorstand ausschließlich und anteilsmäßig die Kommunalwahlen für Kluftern auswertet. Der zweite Briefwahlvorstand wertet als gemeinsamer Briefwahlvorstand den verbleibenden Anteil der Kommunalwahlen für Kluftern und die gesamten Kommunalwahlen für Raderach aus.

Die Zulassung der Wahlbriefe aus den allgemeinen Wahlbezirken 001 – 044 durch die Briefwahlausschüsse erfolgt am Wahlsonntag in der Zeit von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr. Die Zulassung der Wahlbriefe aus den allgemeinen Wahlbezirken der Ortschaften erfolgt am Wahlsonntag von 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr. Die Briefwahlausschüsse tagen im Rathaus Friedrichshafen, Adenauerplatz 1, sowie in der Alten Festhalle, Scheffelstraße 16. 

4. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis, Unionsbürger ihren gültigen Identitätsausweis oder ihren Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

5. Wahl zum Europäischen Parlament (Europawahl)

5.1 Wahlhandlung

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel (Farbe: weißlich) ausgehändigt, versehen mit dem Aufdruck:

Stimmzettel für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung.

Jeder Wähler hat eine Stimme. Er gibt sie in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Für die Stimmabgabe im Wahllokal wird bei der Europawahl kein Stimmzettelumschlag verwendet.

In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

5.2 Repräsentative Wahlbezirke

Nach dem Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Wahlstatistikgesetz) sind Statistiken über die Geschlechts- und Altersgliederung der Wahlberechtigten und Wähler zu erstellen. Für die Europawahl 2024 wurden in Friedrichshafen daher vom Bundeswahlleiter im Einvernehmen mit der Landeswahlleiterin und dem Statistischen Landesamt insgesamt die vier folgenden Wahlbezirke als repräsentative Wahlbezirke ausgewählt:

  • Wahlbezirk 027, Quartiersbüro Marie-Curie-Platz, Marie-Curie-Platz 2
  • Wahlbezirk 070, Schulzentrum Ailingen, Fohlenstraße 21
  • Wahlbezirk 075, Rotachhalle, Leonie-Fürst-Straße 6
  • Wahlbezirk 081, Bürgerhaus Kluftern, Markdorfer Straße 110

In diesen Wahllokalen dürfen nur Stimmzettel mit besonderen Unterscheidungskennzeichnungen verwendet werden. Durch die hier verwendeten Stimmzettel wird nach Geschlecht (männlich/divers/keine Angaben und weiblich) und sechs Altersgruppen unterschieden. Wahlgeheimnis und Datenschutz bleiben bei der repräsentativen Wahlstatistik gewahrt. 

6. Kommunalwahlen

6.1 Es finden gleichzeitig die nachstehenden Wahlen statt:

 Zu wählen sind:
Wahl des Gemeinderats:
Stimmzettel-Aufdruck: Wahl des Gemeinderats,
Stimmzettel-Farbe: rot
40 Mitglieder
Wahl des Kreistags im Wahlkreis I Friedrichshafen:
Stimmzettel-Aufdruck: Wahl des Kreistags,
Stimmzettel-Farbe: grün
16 Mitglieder
Wahl des Ortschaftsrats:  
a) der Ortschaft Ailingen:
Stimmzettel-Aufdruck:
Wahl des Ortschaftsrats der Ortschaft Ailingen,
Stimmzettel-Farbe: chamois
12 Mitglieder
b) der Ortschaft Ettenkirch:
Stimmzettel-Aufdruck:
Wahl des Ortschaftsrats der Ortschaft Ettenkirch,
Stimmzettel-Farbe: chamois 
11 Mitglieder 
c) der Ortschaft Kluftern:
Stimmzettel-Aufdruck:
Wahl des Ortschaftsrats der Ortschaft Kluftern,
Stimmzettel-Farbe: chamois
11 Mitglieder 
d) der Ortschaft Raderach:
Stimmzettel-Aufdruck:
Wahl des Ortschaftsrats der Ortschaft Raderach,
Stimmzettel-Farbe: chamois 
7 Mitglieder 

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln in amtlichen Stimmzettelumschlägen.

Die Stimmzettel für die einzelnen Wahlen (ohne Europawahl) sind jeweils in besonderen Stimmzettelumschlägen abzugeben, die von gleicher/vergleichbarer Farbe wie die zugehörigen Stimmzettel sind. 

Die Stimmzettel für die Kommunalwahlen werden den Wahlberechtigten spätestens am 08.06.2024 zugesandt. Die Stimmzettelumschläge sowie weitere Stimmzettel werden im Wahlraum bereitgehalten.

6.2 Bei den Wahlen des Gemeinderats, der Ortschaftsräte und des Kreistags hat der Wähler so viele Stimmen, wie jeweils Mitglieder des Gemeinderats, der Ortschaftsräte und des Kreistags zu wählen sind (vgl. Nr. 6.1). Die Anzahl der Stimmen ist jeweils im Stimmzettel angegeben.

6.3 Bei den Wahlen des Gemeinderats, des Kreistags und der Ortschaftsräte der Ortschaften Ailingen, Ettenkirch, Kluftern und Raderach findet Verhältniswahl statt. Hierbei können nur denjenigen Bewerbern Stimmen gegeben werden, die in einem Stimmzettel aufgeführt sind.

Der Wähler kann 

  • Bewerbern aus verschiedenen Stimmzetteln Stimmen geben (panaschieren) und
  • einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben (kumulieren).

Der Wähler gibt seine Stimmen in der Weise ab, dass er auf einem oder mehreren Stimmzetteln

  • Bewerbern, denen er eine Stimme geben will, durch ein Kreuz hinter dem vorgedruckten Namen, durch Eintragung des Namens oder auf sonst eindeutige Weise ausdrücklich als gewählt kennzeichnet,
  • Bewerber, denen er zwei oder drei Stimmen geben will, durch die Ziffer „2“ oder „3“ hinter 
    dem Namen, durch Wiederholen des Namens oder auf sonst eindeutige Weise als mit zwei oder drei Stimmen gewählt kennzeichnet.

Der Wähler kann auch einen Stimmzettel ohne jede Kennzeichnung oder im Ganzen gekennzeichnet abgeben. In diesem Fall gilt jeder Bewerber, dessen Name im Stimmzettel vorgedruckt ist, als mit einer Stimme gewählt; bei der Wahl des Kreistags jedoch nur so viele Bewerber in der Reihenfolge von oben, wie Mitglieder des Kreistags für den Wahlkreis zu wählen sind.

6.4 Beleidigende oder auf die Person des Wählers hinweisende Zusätze oder nicht nur gegen einzelne Bewerber gerichtete Vorbehalte auf dem Stimmzettel oder sonst im Stimmzettelumschlag sowie jede Kennzeichnung des Stimmzettelumschlags haben die Ungültigkeit der Stimmabgabe zur Folge.

6.5 Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums die zu der jeweiligen Wahl gehörenden Stimmzettelumschläge ausgehändigt. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden. 

7. Wahlscheine

Europawahl:

Wähler, die einen Wahlschein für die Europawahl haben, können an der Wahl im Landkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,

  • durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Landkreises oder 
  • durch Briefwahl 

teilnehmen.

Wahlberechtigte, die durch Briefwahl wählen möchten, können beim Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung (BSO) – Wahlen – (Briefwahlbüro) der Stadt Friedrichshafen, Adenauerplatz 1, 88045 Friedrichshafen, die dafür benötigten Unterlagen beantragen. Ein entsprechender Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

Kommunalwahlen:

Wähler, die einen Wahlschein für die Kommunalwahlen haben, können

  • durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des im Wahlschein angegebenen Gebiets oder 
  • durch Briefwahl 

teilnehmen. Der Wahlschein enthält auf der Rückseite nähere Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird.

Wer bei den Kommunalwahlen durch Briefwahl wählen will, erhält auf Antrag beim BSO-Wahlen (Briefwahlbüro) der Stadt Friedrichshafen, Adenauerplatz 1, 88045 Friedrichshafen, die Briefwahlunterlagen. Auch für die Kommunalwahlen ist ein entsprechender Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt.  

Verfahren bei Briefwahl:

Der Wähler hat seine Wahlbriefe (getrennt nach den verschiedenen Wahlarten: Europawahl – rot – und Kommunalwahlen – gelb) mit den entsprechenden Stimmzetteln (in verschlossenen Stimmzettelumschlägen) und den unterschriebenen Wahlscheinen den jeweils auf den Wahlbriefumschlägen angegebenen Stellen so rechtzeitig zu übersenden, dass sie dort spätestens am Wahltag, 09.06.2024, bis 18.00 Uhr eingehen.

Wahlbriefe können auch bei der jeweils angegebenen Stelle abgegeben werden. Der Wähler, der seine Briefwahlunterlagen beim Briefwahlbüro der Stadt Friedrichshafen selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben.

8. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt bei der Europawahl auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 6 Abs. 4 Europawahlgesetz; § 19 Abs.1 Kommunalwahlgesetz).

Ein Wahlberechtigter, der des Lesens oder des Schreibens (bei Kommunalwahlen) unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 6 Abs.4a Europawahlgesetz, § 19 Abs.1 Kommunalwahlgesetz). Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat. 

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

9. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

10. Ergebnisermittlung der Wahlen

10.1 Ergebnisermittlung am Wahlsonntag

10.1.1 Ab 18.00 Uhr wird in allen Wahlbezirken zuerst das Ergebnis der Europawahl ermittelt.

10.1.2 Aufgrund eines Beschlusses des Gemeindewahlausschusses wird anschließend in den Ortschaften Ailingen, Ettenkirch, Kluftern und Raderach die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses der jeweiligen Ortschaftsratswahl durchgeführt.

Die Ermittlung der Ortschaftsrats-Wahlergebnisse erfolgt in der Ortschaft Raderach im Wahllokal. In den Ortschaften Ailingen, Ettenkirch und Kluftern findet die Ergebnisermittlung der Ortschaftsratswahlen in den Rathäusern der Ortsverwaltungen statt.

Die für die Ortschaften eingerichteten Briefwahlvorstände ermitteln ebenfalls am Sonntag noch das Ergebnis der Ortschaftsratswahl. Die Ermittlung des Ortschaftsratsergebnisses durch die Briefwahlvorstände erfolgt im Rathaus Friedrichshafen, Adenauerplatz 1.

10.1.3 Nach Ermittlung des Wahlergebnisses der in Ziffer 10.1.1 und 10.1.2 genannten Wahlen wird am Wahlabend in sämtlichen Wahlbezirken die Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse der Gemeinderats- und Kreistagswahl unterbrochen und am Montag, 10.06.2024, um 8.00 Uhr in verschiedenen städtischen Verwaltungsgebäuden fortgesetzt.

10.2 Ergebnisermittlung am Montag, 10.06.2024

Ab 08.00 Uhr beginnt die Ermittlung des Wahlergebnisses der Gemeinderatswahl; im Anschluss daran erfolgt die Ermittlung des Wahlergebnisses der Kreistagswahl für den Wahlkreis I Friedrichshafen.

Die Ergebnisermittlung der Gemeinderatswahl und Kreistagswahl für den Wahlkreis I Friedrichshafen findet in folgenden Gebäuden statt:

  • Rathaus Friedrichshafen, Adenauerplatz 1 
  • Technisches Rathaus, Charlottenstr. 12 
  • Städtisches Verwaltungsgebäude, Schanzstraße 14 
  • Verwaltungsgebäude der Stadtkasse, Schanzstraße 5 
  • Städtisches Verwaltungsgebäude, Riedleparkstraße 1 
  • Städtisches Verwaltungsgebäude, Fallenbrunnen 15/2 
  • Ortsverwaltung Ailingen, Hauptstr. 2 
  • Ortsverwaltung Ettenkirch, Ettenkircher Str. 21 
  • Ortsverwaltung Kluftern, Gangolfstraße 2 
  • Bürgerhaus Kluftern, Markdorfer Straße 110

Die den Auszählungsgebäuden zugeordneten Wahlbezirke werden am Wahltag durch Aushang am Rathaus Friedrichshafen, Adenauerplatz 1, veröffentlicht.

Friedrichshafen, den 24. Mai 2024

Andreas Brand  
Oberbürgermeister

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