Zeppelin-Stiftung: Klage beim Verwaltungsgericht
Das Regierungspräsidium hatte den Antrag von Albrecht und seinem Sohn Frederic von Brandenstein-Zeppelin auf Wiederbegründung der 1947 aufgehobenen Zeppelin-Stiftung als unzulässig und unbegründet abgelehnt. Die Rechtsexperten der Stadt Friedrichshafen und der Zeppelin-Stiftung sind übereinstimmend der Meinung, dass Albrecht von Brandenstein-Zeppelin auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegen die Entscheidung des Regierungspräsidiums unterliegen wird. Die Klage richtet sich nicht gegen die Stadt, sondern gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen. Das Regierungspräsidium hatte nach eingehender und detaillierter Prüfung insbesondere festgestellt, dass den Antragstellern jegliche Antragsbefugnis fehlt; außerdem sei die alte Zeppelin-Stiftung wirksam aufgehoben worden. Die heutige Zeppelin-Stiftung ist damit seit dem Übergang 1947 rechtmäßig bei der Stadt Friedrichshafen.
Die Einreichung der Klage begründet von Brandenstein-Zeppelin unter anderem mit der Aussage, die Stadt Friedrichshafen habe ihm Einsicht in die Akten der Zeppelin-Stiftung verwehrt. „Das ist falsch“, sagt Monika Blank, Leiterin Kommunikation und Medien der Stadt Friedrichshafen und der Zeppelin-Stiftung. „Albrecht von Brandenstein-Zeppelin hat bei der Stadt keinen Antrag auf Akteneinsicht gestellt – und hätte auch gar keinen Anspruch darauf gehabt. Mit seiner gegenteiligen Behauptung will er nur von der Aussichtslosigkeit seiner Klage ablenken und das verwaltungsgerichtliche Verfahren verzögern.“ Das Regierungspräsidium Tübingen hat im Rahmen des Verwaltungsverfahrens Akten des Staatsarchivs Sigmaringen beigezogen und auch die von den Antragstellern und von der Stadt Friedrichshafen vorgelegten Unterlagen – einschließlich von Akten des Innenministeriums Baden-Württemberg – gewürdigt. Die Antragsteller wiederum hatten Gelegenheit, die beim Regierungspräsidium geführte Akte und damit all diese Unterlagen einzusehen. Die Hinzuziehung weiterer Akten hat das Regierungspräsidium abgelehnt. „Außerdem hatte von Brandenstein-Zeppelin bereits vor der Antragstellung beim Regierungspräsidium ausgiebig in unserem Stadtarchiv recherchiert.“
„Wir begrüßen ausdrücklich das verwaltungsrechtliche Verfahren“, sagt Monika Blank. „Eine gerichtliche Entscheidung wird den Bürgerinnen und Bürgern, der Zeppelin-Stiftung und der Stadt endlich dauerhafte Rechtssicherheit bringen.“ Die Stadt wird einen Antrag auf Beiladung zum Verfahren beim Verwaltungsgericht stellen. „Die positive und eindeutige Entscheidung des Regierungspräsidiums für Stadt und Zeppelin-Stiftung ist eine hervorragende rechtliche Basis für das anstehende Verfahren.“