Weitere Beratung zum Lärmaktionsplan verschiebt sich

Aufgrund der Vorberatung zum Lärmaktionsplan im Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt verschiebt sich nun der Zeitplan für die weitere Beratung und Beschlussfassung. Intern arbeitet die Verwaltung weiter am Lärmaktionsplan Stufe 4.

In der Ausschusssitzung am Dienstag, 8. Oktober wurde die Verwaltung mehrheitlich beauftragt „binnen drei Monaten zumindest jene Maßnahmen vorgezogen umzusetzen, die zur Lärmminderung in den Hauptbelastungsstraßen, in denen es zu einer Gesundheitsgefährdung kommt, geboten sind.“ Die Verwaltung prüft derzeit mit der zuständigen Rechts- und Fachaufsichtsbehörde, wie wirksam ein entsprechender Beschluss des Gemeinderates wäre und ob vorgezogene rein verkehrsrechtliche Maßnahmen im laufenden LAP-Verfahren rechtlich überhaupt möglich sind. Daher wurde der Punkt Lärmaktionsplan von der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am Montag, 21. Oktober genommen. 

Sobald die rechtliche Prüfung abgeschlossen ist, sollen die weiteren Beratungen zum Lärmaktionsplan schnellstmöglich erfolgen. Falls eine weitere Vorberatung im Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt notwendig sein sollte, wird diese erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Unabhängig von der Verschiebung der weiteren Beratung wird die Verwaltung die inhaltliche Arbeit am Lärmaktionsplan der Stufe 4 weiter vorantreiben. 

Der Lärmaktionsplan hat zum Ziel die Lärmbelastung der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. In Friedrichshafen gibt es bereits drei Lärmaktionspläne (Stufe 1 bis 3). Der letzte Lärmaktionsplan der Stufe 3 wurde im Jahr 2021 vom Gemeinderat beschlossen und enthielt drei Maßnahmen: nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen für Teile der Paulinenstraße und der Bodenseestraße sowie den Einbau eines lärmmindernden Belags auf Teilen der Bodenseestraße. Diese Maßnahmen wurden bereits umgesetzt und fließen in die Berechnungen des neuen Lärmaktionsplanes der Stufe 4 mit ein.

Beim Lärmaktionsplan Stufe 4 untersucht die Stadt alle Straßenzüge mit mindestens 3.000 Fahrzeugen am Tag, Ausnahmen sind bereits vorhandene Tempo-30-Zonen in Wohn- oder Gewerbegebieten. Damit geht die Stadt über die gesetzliche Verpflichtung hinaus, die bei der Lärmaktionsplanung Stufe 4 vorgibt, mindestens alle Bundes- und Landesstraßen mit über 8.200 Fahrzeugen pro Tag zu berücksichtigen.

Weitere Informationen zum Lärmaktionsplan unter www.lap.friedrichshafen.de