Warnung: Betrüger geben sich als Mitarbeiter aus

Warnung: Betrüger geben sich als Mitarbeiter des Stadtwerks am See aus – Tipps für den Umgang mit unseriösen Vertretern

Das Stadtwerk am See warnt aktuell vor Betrügern, die sich fälschlicherweise als offizielle Vertreter des Unternehmens ausgeben, um Kunden und Kundinnen in einen neuen Energievertrag zu drängen. 

Dabei geben die Täter vor, im Auftrag des Stadtwerks am See unterwegs zu sein und behaupten, günstige Stromtarife oder eine Optimierung des bestehenden Vertrags anbieten zu können. Im Verlauf des Gesprächs werden die betroffenen Personen gebeten, eine vermeintliche Bestätigung des Beratungsgesprächs schriftlich zu unterzeichnen. Tatsächlich unterschreiben die Betroffenen jedoch einen neuen Energievertrag, oft zu wesentlich höheren Konditionen bei einem Wettbewerber.

Neben Haustürgeschäften häufen sich auch betrügerische Telefonanrufe, bei denen falsche Stadtwerk-Mitarbeiter mit speziellen Stromtarifen oder angeblich günstigen Angeboten locken. Diese Anrufe dienen häufig dazu, persönliche Daten zu sammeln oder unter Druck einen Vertragswechsel zu bewirken.

Wichtige Hinweise für Kunden:

Überprüfen Sie die Legitimität: Mitarbeiter des Stadtwerks können sich stets mit einem Dienstausweis ausweisen. Rufen Sie im Zweifelsfall beim Stadtwerk an, um die Identität des Besuchers zu überprüfen.

Vertragsabschlüsse nur schriftlich und mit Transparenz: Bei einem regulären Vertragswechsel werden Ihnen alle Vertragsunterlagen klar und transparent vorgelegt. Unterschreiben Sie niemals Dokumente, ohne sie sorgfältig zu prüfen. Im Zweifel verweigern Sie die Unterschrift und setzen Sie sich direkt mit dem Kundenservice in Verbindung. Geben Sie keine Unterschrift für Besuchs- oder Beratungsbestätigungen.

Keine unerwünschten Telefonanrufe: Das Stadtwerk am See führt keine unangekündigten Werbeanrufe durch, um Energieverträge abzuschließen. Vertragsänderungen erfolgen beim Stadtwerk am See ausschließlich schriftlich per Post oder per E-Mail. Außerdem warnt das Stadtwerk eindringlich davor, am Telefon Daten an Dritte herauszugeben.

Widerrufsrecht: Bei Verträgen haben Haushaltskunden jederzeit das Recht, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.

Zählerablesung: Bei einer Zählerablesung werden Sie weder nach einer Unterschrift für einen neuen Vertrag noch nach persönlichen Daten gefragt, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Ablesung stehen. Mitarbeitende des Stadtwerks am See führen immer einen Dienstausweis mit sich.

Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie beim Stadtwerk am See nach: Telefon 0800 505 2000,  

Quelle: Stadtwerk am See