Montag, 08. November 2021
Kategorie:
Bekanntmachungen
Verwaltungsgebührensatzung Verwaltungsgemeinschaft
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sowie § 4 Abs. 3 Landesgebührengesetz (LGebG), jeweils gültig in ihrer aktuellen Fassung, hat der gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stadt Friedrichshafen – Gemeinde Immenstaad am 28.10.2021 folgende Satzung beschlossen:
Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung)
(beschlossen 28.10.2021, gültig ab 7.11.2021)
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