Stadt veröffentlicht Bekanntmachungen Online

Friedrichshafen modernisiert die Regelungen zur Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24. März 2025 einstimmig beschlossen, künftig digitale Bekanntmachungen als Standard einzuführen.
Foto Ansicht Bekanntmachungen Homepage. (Foto: Stadt Friedrichshafen)

Mit der Umstellung auf digitale Bekanntmachungen reagiert die Stadt auf veränderte rechtliche Möglichkeiten und das geänderte Informationsverhalten der Bürgerinnen und Bürger. Die bisherige Regelung stammt aus dem Jahr 1970. Seither haben sich nicht nur die technischen Möglichkeiten weiterentwickelt, sondern auch der Rechtsrahmen wurde angepasst. Die Gemeindeordnung Baden-Württembergs erlaubt es Kommunen inzwischen, Bekanntmachungen über das Internet zu veröffentlichen. In der Region haben bereits Konstanz und Ravensburg diesen Schritt vollzogen, zum 1. April 2025 steigt auch Friedrichshafen auf digitale Bekanntmachungen unter www.bekanntmachungen.friedrichshafen.de um. 

Einsparungen und schnellere Veröffentlichung

Die Umstellung bringt der Stadt nicht nur mehr Flexibilität, sondern auch finanzielle Vorteile. Bisher entstehen monatlich Kosten von rund 1.500 Euro für Bekanntmachungen von Sitzungen, zusätzlich kommen Wahlbekanntmachungen und Bekanntmachungen aus den einzelnen Fachbereichen in fünfstelliger Höhe. 

Darüber hinaus verkürzt die digitale Veröffentlichung Bearbeitungszeiten erheblich. Zeitkritische Informationen, etwa zu Gefahrenabwehr oder kurzfristigen Regelungen, können so ohne Verzögerung bereitgestellt werden. Zudem entfallen Einschränkungen durch Redaktionsschlüsse der Printmedien, und Bekanntmachungen sind online auch an Wochenenden oder Feiertagen möglich.

Ausnahmen gibt es aber auch: So bleibt bei Bauleitplänen mit umfangreichen Karten und Plänen weiterhin die Veröffentlichung in der „Schwäbischen Zeitung“ als Alternative bestehen.

Harmonisierung der Bekanntmachungsformen

Mit der neuen Satzung regelt Friedrichshafen auch die ortsüblichen Bekanntmachungen der Ortschaften einheitlich. Bisher handhabten die Ortschaftsräte diese unterschiedlich. Künftig werden die Einladungs- und Bekanntmachungsformen harmonisiert, sodass eine transparente und einheitliche Regelung für alle Ortschaften gilt.

Die Neufassung der Bekanntmachungssatzung tritt nach der Veröffentlichung – nochmals in der „Schwäbischen Zeitung“ – ab 1. April in Kraft. Die Bekanntmachungen sind über die Startseite der städtischen Website www.friedrichshafen.de mit einem Klick zu finden, außerdem direkt unter www.bekanntmachungen.friedrichshafen.de.

Weitere Informationen und alle Vorlagen zu den aktuellen öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates und der Ausschüsse sind unter www.sitzungsdienst.friedrichshafen.de zu finden.