Stadt bekommt Recht: VG Sigmaringen weist Klagen ab
Die sieben Klagen von Albrecht von Albrecht von Brandenstein-Zeppelin und seinem Sohn Frederic richteten sich gegen die Stadt Friedrichshafen, es ging in allen Klagen um Einsicht in Akten zur Zeppelin-Stiftung. Das Gericht hatte die Klagen des jeweiligen Klägers zusammengefasst, sodass zu den sieben Klagen zwei Urteile ergingen: Die Klagen wurden abgewiesen, die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Berufung wurde nicht zugelassen.
Mit den beiden Urteilen wurde die Rechtsposition der Stadt bestätigt: „Wir konnten in unseren Schriftsätzen und in der mündlichen Verhandlung nochmals sehr deutlich machen, dass wir uns bei allen Akteneinsichtsanträgen an Recht und Gesetz gehalten haben, auch wenn die Kläger gerne anderes behaupten“, sagt Professor Dr. Christoph Schönberger, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Köln, der die Stadt Friedrichshafen in dem Verwaltungsverfahren vor Gericht vertreten hat. In der Verhandlung ging die Stadt zudem auf die Vorschläge des Gerichts ein, einen Teil der bereits bewilligten Akteneinsichten nochmals für einen sechsmonatigen Zeitraum zu gewähren. Außerdem dürfen die beiden Antragsteller vor Ort Fotos von den Unterlagen machen und können somit auf kostenpflichtige Kopien verzichten.
Oberbürgermeister Andreas Brand betont: „Die Vorwürfe der beiden Kläger waren völlig haltlos. Wir freuen uns, dass die Stadt auch in diesen Verfahren gewonnen hat – und gehen davon aus, dass die noch offenen Verfahren zur Zeppelin-Stiftung ebenfalls für uns entschieden werden.“ Derzeit sind noch ein Verfahren am Landgericht Ravensburg sowie am Verwaltungsgerichtshof Mannheim anhängig. Beim Verwaltungsgericht Sigmaringen waren die Kläger bereits im Januar 2020 gescheitert, als sie auf Restituierung der Zeppelin-Stiftung klagten. Die Stadt war zu diesem Verfahren als Trägerin der städtischen Zeppelin-Stiftung beigeladen worden.
Neben Professor Dr. Christoph Schönberger wurde die Stadt in diesen Gerichtsverfahren vertreten durch die prozessbevollmächtigten Rechtsanwälte Dr. Andreas Dietzel, Uwe Hornung und Dr. Paul Hauser von der Sozietät Clifford Chance in Frankfurt am Main.