Mittwoch, 05. Februar 2020
Kategorie: Bekanntmachungen

Rückerstattungen von Schmutzwassergebühren

Öffentliche Bekanntmachung des Eigenbetriebs „Stadtentwässerung Friedrichshafen“ über die Gewährung von Rückerstattungen von Schmutzwassergebühren für Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden.

Die Stadt Friedrichshafen gewährt nach § 42 der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) für das Jahr 2019 wiederum Rückerstattungen von Schmutzwassergebühren für Wassermengen, welche nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden. Der Nachweis der nicht eingeleiteten Frischwassermengen soll durch Messung eines besonderen Wasserzählers (Zwischenzähler) erbracht werden, der den eichrechtlichen Vorschriften entspricht und von der Stadt plombiert worden ist. Von der Absetzung (Rückerstattung) bleibt eine Wassermenge von 20 Kubikmeter pro Jahr ausgenommen, wenn der Nachweis über die abzusetzende Wassermenge nicht durch einen Zwischenzähler erbracht wird.

Die Anträge auf Absetzung nicht eingeleiteter Frischwassermengen sind schriftlich bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides für Schmutzwasser beim Eigenbetrieb „Stadtentwässerung Friedrichshafen“, Kaufm. Geschäftskreis, Rheinstraße 20 (Postfach 24 40, 88014 Friedrichshafen) zu stellen.

Zum Online-Antrag

Friedrichshafen, 4. Februar 2020
Bürgermeisteramt
Dr.-Ing. Stefan Köhler
Erster Bürgermeister

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