Radfahren auf der Uferpromenade ab 1. April verboten

Das Radeln auf der Uferpromenade zwischen dem Graf-Zeppelin-Haus, dem Gondelhafen und dem Antoniusplatz ist ab Dienstag, 1. April nicht mehr erlaubt.
weißes Fahrrad mit roten Balken durchgestrichen auf Asphalt
Ab 1. April ist das Radeln auf der Uferpromenade wieder verboten.

Damit endet die Regelung über die Wintermonate (Anfang Oktober bis Ende März), die es Radlern und Nutzern von E-Scootern erlaubt, auf der Uferpromenade zu fahren. 

Mit dem Verbot soll verhindert werden, dass es zwischen Radelnden, E-Scooter-Nutzern und Fußgängern zu Konflikten kommt. Die Stadt bittet die Radlerinnen und Radler sowie E-Scooter-Fahrer, das Verbot zu beachten: Die Uferstraße ist von April bis einschließlich September dem Fußgängerverkehr vorbehalten.