Landesfamilienpass: Gutscheinkarten 2025 abholbereit
Mit den Gutscheinkarten und dem Landesfamilienpass können auch 2025 wieder staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg unentgeltlich oder zu einem ermäßigten Eintrittspreis besucht werden. Weitere Vergünstigungen sind auf den Gutscheinkarten vermerkt.
Der Landesfamilienpass kann im Bürgeramt im Rathaus am Adenauerplatz, in den Ortsverwaltungen Ailingen, Ettenkirch und Kluftern sowie im Bürgeramt Fischbach beantragt werden. Antragsberechtigt sind Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit den Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben sowie Familien mit einem alleinerziehenden Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Den Landesfamilienpass können außerdem Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 Prozent Erwerbsminderung sowie bürgergeld-, kinderzuschlags- oder wohngeldberechtigte Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, beantragen.
Zudem sind Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben antragsberechtigt.
Weitere Informationen zum Landesfamilienpass und zur Antragsstellung sind online unter: www.friedrichshafen.de/landesfamilienpass