Kreiswahlausschuss empfiehlt Wahl im Wahllokal

Bundestagswahl: Wer seine Stimme zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 abgeben möchte, sollte das möglichst im Wahllokal machen, empfiehlt der Kreiswahlausschuss des Wahlkreises 293 Bodensee. Denn wegen der kurzen Fristen bleibt für die Briefwahl in diesem Jahr nur wenig Zeit.

Die Briefwahlunterlagen können voraussichtlich erst am 10. Februar 2025 herausgegeben werden. Bürgerinnen und Bürger, die ihre Stimme dennoch per Briefwahl abgeben möchten, sollten die engen Zeitfenster und die Postlaufzeiten unbedingt mit einplanen. Briefwahl-Stimmzettel müssen spätestens am Wahltag bis 18 Uhr vollständig im zuständigen Rathaus angekommen sein.

Briefwahl vor Ort als Alternative

Für alle, die es nicht einrichten können, am Wahlsonntag ins Wahllokal zu kommen, ist die Briefwahl direkt im Rathaus eine praktische Alternative. Hier können Wahlberechtigte ihre Briefwahlunterlagen persönlich abholen, direkt im Anschluss im Rathaus wählen und die ausgefüllten Stimmzettel gleich wieder abgeben.

Besonderheiten für Reisende im Ausland

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat mitgeteilt, dass auch Wahlberechtigte, die in dieser Zeit Urlaub im Ausland machen, in diesem Jahr von einer Sonderregelung profitieren: Der sogenannte amtliche Kurierweg, der normalerweise nur für sogenannte Auslandsdeutsche vorgesehen ist, steht diesmal auch allen Wahlberechtigten zur Verfügung, die während der Wahlzeit im Ausland Urlaub machen.

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass kommerzielle Expresspostdienste oder sogar der Luftpostversand unter Umständen schneller und zuverlässiger sein können als der amtliche Kurierweg. Die Entscheidung, welcher Versandweg genutzt wird, liegt bei den Wahlberechtigten selbst. Eine Kostenerstattung für den Expressversand ist allerdings ausgeschlossen.

Für weitere Informationen oder bei Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger an das zuständige Wahlamt ihrer Stadt oder Gemeinde wenden.

Kreiswahlausschuss bestätigt Wahlvorschläge

In einer Sitzung am 24. Januar 2025 hat der Kreiswahlausschuss des Wahlkreis 293 Bodensee zudem alle neun eingereichten Kreiswahlvorschläge für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zugelassen. Aufgrund einer Änderung des Wahlgesetzes steht diese Zulassung jedoch noch unter der Bedingung, dass für den entsprechenden Wahlvorschlag der Partei bzw. Wählervereinigung auch eine entsprechende Landesliste zugelassen wird. Sofern es Beschwerden gegen eingereichte Landeslisten gibt, wird über diese am 30. Januar 2025 vom Bundeswahlausschuss entschieden. 

Die amtliche Bekanntmachung der zugelassenen Kreiswahlvorschläge im Wahlkreis 293 Bodensee erfolgt daher nach endgültiger Zulassung der Landeslisten am 31. Januar 2025 unter www.bodenseekreis.de 

Der Wahlkreis 293 umfasst neben den 23 Städten und Gemeinden des Bodenseekreises die Gemeinden Wald, Illmensee und Herdwangen-Schönach sowie die Stadt Pfullendorf aus dem Landkreis Sigmaringen.

Quelle: Landratsamt Bodenseekreis