Jettenhausen: GR stimmt vorgezogenem B-Plan zu

In seiner Sitzung stimmte der Gemeinderat dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan für den Neubau der Kirche und der Gemeinderäume in Jettenhausen zu.

Die Katholische Kirchengemeinde St. Maria Jettenhausen und Zum Guten Hirten beabsichtigen, auf dem Flurstück Nr. 401 eine neue Pfarrkirche sowie Gemeinderäume zu errichten. Die bestehende Kirche, mit Ausnahme des Glockenturms, sollen im Zuge der Baumaßnahme abgerissen werden.

Im Juli 2023 wurde ein nicht offener Planungswettbewerb für Hoch- und Freiraumplanung mit zwölf Teilnehmern ausgelobt. Nach Beratung und Zustimmung durch den Ausschuss Planen, Bauen und Umwelt am 11. Juli 2023 erfolgte die Entscheidung des Preisgerichts am 1. März 2024. 

Umgesetzt wird das Wettbewerbsergebnis durch das Planungsbüro Braunger Wörtz Architekten aus Blaustein in Zusammenarbeit mit den Landschaftsarchitekten Silands (Gresz u. Kaiser Landschaftsarchitekten).

Zur Realisierung des Bauvorhabens ist eine partielle Änderung des bestehenden Bebauungsplans „Gartenvorstadt Jettenhausen, Teilgebiet 1“ erforderlich. Die bislang ausgewiesene Gemeinbedarfsfläche bleibt bestehen, jedoch wird die überbaubare Grundstücksfläche erweitert, um die neue Konzeption umsetzen zu können.

Die Planung sieht vor, dass die Stellplätze reduziert werden. Der Stellplatzschlüssel soll von ca. 40 auf 15 Stellplätze verringert werden, um die hochwertige Grünfläche um die Kirche zu erhalten und aufzuwerten.

Die neue Kirche wird als Holzhybridbau mit Lehmbestandteilen errichtet. Es werden trennbare Baustoffe verwendet, um Recycling und Wiederverwertung zu erleichtern. Das Gebäude wird mit Photovoltaik-Modulen ausgestattet und nutzt Erdwärme mittels Sonden. Zudem sorgt eine natürliche Belüftung mit drehbaren Verschattungselementen für ein angenehmes Raumklima.

Die vorhandene Grünfläche bleibt weitgehend erhalten und wird durch Neupflanzungen ergänzt. Die Wegeführung und Platzgestaltung werden angepasst, um das Stadtteilzentrum funktional und klimafreundlich zu gestalten.

Es ist vorgesehen, die Bürgerinnen und Bürger, neben der frühzeitigen Beteiligung im offiziellen Bebauungsplanverfahren, in einer Info-Veranstaltung, voraussichtlich im Frühjahr 2025 zu informieren. Danach folgen im Herbst 2025 der Entwurfsbeschluss und voraussichtlich im Winter 2025 die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Neben der öffentlichen Bekanntmachung und der Veröffentlichung auf der städtischen Internetseite, werden die Planunterlagen im Technischen Rathaus zur Einsicht ausgelegt. Der Satzungsbeschluss soll dann voraussichtlich im Frühjahr 2026 erfolgen.

Mit der Umsetzung dieses Vorhabens wird der Stadtteil Jettenhausen funktional und ökologisch aufgewertet, indem moderne, nachhaltige Bauweisen mit einer verbesserten Freiraumgestaltung kombiniert werden. 

Weitere Informationen und alle Vorlagen zu den aktuellen öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates und der Ausschüsse sind unter www.sitzungsdienst.friedrichshafen.de zu finden.